Dem Beitrag von Schade wird zugestimmt.
Die EM - Rente kann nie höher sein als die Altersrente. Erzähl nicht so einen Mist wenn Du nix weisst.es geht um die Umstellung einer Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente.Meistens ist die Erwerbsminderungsrente höher als die Altersrente, vor allem bei längerer Erkrankung. Welche Grund gibt es, so schnell in die Altersrente zu wechseln ?
Die EM - Rente kann nie höher sein als die Altersrente. Erzähl nicht so einen Mist wenn Du nix weisst....Groko hat schon _etwas_ Recht, allerdings nur grundsätzlich gesehen. Absolut gesehen ist diese/seine Aussage Mist (AR, die nach Ablauf von mehr als 2 Jahren beginnt, dürfte grundsätzlich kleiner, als die letzte EMRT sein ;-)) _Grundsätzlich_ kann die Nachfolge-AR nicht kleiner sein, als die bis dahin laufende EMRT. Geht man von dem letzten Rechenschritt vor Ermittlung der PEP (persönliche Entgeltpunkte aus), sind die PEP aus EMRT meist höher – insofern ist 'gefühlt' die letzte EMRT grundsätzlich höher, auch wenn im 'Umwandlungsbescheid' zur AR mindesten der letzte Betrag/PEP steht ...im 'Volksmund' wird daher die EMRT als höher eingeschätzt, auch wenn die 'neue' AR gleich hoch ist – die EMRT somit nicht höher als die Nachfolge-AR sein kann ;-) Sind sicher nur juristische Spitzfindigkeiten, die für die Allgemeinheit gänzlich ohne Bedeutung sind *g Gruß w.
Geh Haare spalten. Im Endeffekt bekommt der Rentner mindestens soviel Altersrente wie vorher EM - Rente. Ihr macht das nur so kompliziert um eine Existenzberechtigung zu haben.Die EM - Rente kann nie höher sein als die Altersrente. Erzähl nicht so einen Mist wenn Du nix weisst....Groko hat schon _etwas_ Recht, allerdings nur grundsätzlich gesehen. Absolut gesehen ist diese/seine Aussage Mist (AR, die nach Ablauf von mehr als 2 Jahren beginnt, dürfte grundsätzlich kleiner, als die letzte EMRT sein ;-)) _Grundsätzlich_ kann die Nachfolge-AR nicht kleiner sein, als die bis dahin laufende EMRT. Geht man von dem letzten Rechenschritt vor Ermittlung der PEP (persönliche Entgeltpunkte aus), sind die PEP aus EMRT meist höher – insofern ist 'gefühlt' die letzte EMRT grundsätzlich höher, auch wenn im 'Umwandlungsbescheid' zur AR mindesten der letzte Betrag/PEP steht ...im 'Volksmund' wird daher die EMRT als höher eingeschätzt, auch wenn die 'neue' AR gleich hoch ist – die EMRT somit nicht höher als die Nachfolge-AR sein kann ;-) Sind sicher nur juristische Spitzfindigkeiten, die für die Allgemeinheit gänzlich ohne Bedeutung sind *g Gruß w.
Na dann eben Erbsen zählen. ;-)Geh Haare spalten....ich dacht, der Scha frichterjob wäre Deiner ;-) Gruß w. PS: 'Wir' machen garnix kompliziert, wir sind nur der Erklärbär.
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