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Experten-Antwort

Umstellung auf Altersrente

von Interessierter06.03.2015 | 11:59
1448 Ansichten
14 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die Umstellung einer Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente. Konstellation: Geburtsdaten: 10/1955 Erwerbsminderungsrente auf Dauer Schwerbehinderung Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Wann kann die Umstellung der Erwerbsminderungsrente mit Abzügen in die Altersrente für Schwerbehinderte mit Abzügen frühestens erfolgen? Müssen noch weitere Punkte erfüllt sein? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Interessierter

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.03.2015 | 12:25

13 Antworten

Schadeam 06.03.2015 | 12:14
Mit 60+9 Monaten
Knoblocham 07.03.2015 | 06:24
Da möchte ich mich gerne anschließen. Voraussetzungen sind bei mir gleich, jedoch Geboren: 01/1958
herbieam 07.03.2015 | 09:10
Meistens ist die Erwerbsminderungsrente höher als die Altersrente, vor allem bei längerer Erkrankung. Welche Grund gibt es, so schnell in die Altersrente zu wechseln ?
soam 07.03.2015 | 10:20
Es gibt doch den Bestandsschutz. Rente wird nicht niedriger. Wechseln möchte man vielleicht, weil man meint, in der Altersrente "auf der sicheren Seite" zu sein. Ruhe im Karton sozusagen!
GroKoam 07.03.2015 | 11:23
es geht um die Umstellung einer Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente.
Meistens ist die Erwerbsminderungsrente höher als die Altersrente, vor allem bei längerer Erkrankung. Welche Grund gibt es, so schnell in die Altersrente zu wechseln ?
Die EM - Rente kann nie höher sein als die Altersrente. Erzähl nicht so einen Mist wenn Du nix weisst.
LSam 07.03.2015 | 13:37
An User Groko . Ihre Darlegung, dass eine EM-Rente nicht höher sein kann als eine Altersrente, ist nicht grundsätzlich zutreffend. . In tausenden von Bescheiden einer Folge-Rente steht sinngemäß in Anlage 6: Die Entgeltpunkte Ihrer bisherigen Rente (EM-Rente) sind höher und werden weiterhin zugrunde gelegt. . Höher sind Sie überwiegend immer dann, wenn die EM-Rente zu einem Zeitpunkt bewilligt wurde, zu der für einzelne Rentensachverhalte (Schulzeiten, berufliche Ausbildung etc) noch keine Einschränkungen bestanden, zum Zeitpunkt Altersrentenbeginn jedoch die Einschränkungen zu berücksichtigen sind. Beispiel Schulbesuch/Studium: . Es sind 60 Mon. vorhanden, die bei EM-Rentenbeginn 1996 mit 0,0758 EGPT = 91% vom Gesamtleistungswert bewertet wurden. . 60 * 0,0758 = 6,7980 EGPT wurden als beitragsfreie Zeit in die Berechnung der EM-Rente mit einbezogen. . Übrige Sachverhalte in der Regelaltersrente wie EM-Rente. . Regelaltersrentenbeginn 01-2009. . In der Berechnung werden auf Grund geänderter Rechtslage die 6,7980 EGPT nicht mehr wirksam. . Die EM-Rente ist in jedem Fall höher.
W*lfgangam 07.03.2015 | 18:10
Die EM - Rente kann nie höher sein als die Altersrente. Erzähl nicht so einen Mist wenn Du nix weisst.
...Groko hat schon _etwas_ Recht, allerdings nur grundsätzlich gesehen. Absolut gesehen ist diese/seine Aussage Mist (AR, die nach Ablauf von mehr als 2 Jahren beginnt, dürfte grundsätzlich kleiner, als die letzte EMRT sein ;-)) _Grundsätzlich_ kann die Nachfolge-AR nicht kleiner sein, als die bis dahin laufende EMRT. Geht man von dem letzten Rechenschritt vor Ermittlung der PEP (persönliche Entgeltpunkte aus), sind die PEP aus EMRT meist höher – insofern ist 'gefühlt' die letzte EMRT grundsätzlich höher, auch wenn im 'Umwandlungsbescheid' zur AR mindesten der letzte Betrag/PEP steht ...im 'Volksmund' wird daher die EMRT als höher eingeschätzt, auch wenn die 'neue' AR gleich hoch ist – die EMRT somit nicht höher als die Nachfolge-AR sein kann ;-) Sind sicher nur juristische Spitzfindigkeiten, die für die Allgemeinheit gänzlich ohne Bedeutung sind *g Gruß w.
GroKoam 07.03.2015 | 19:43
Die EM - Rente kann nie höher sein als die Altersrente. Erzähl nicht so einen Mist wenn Du nix weisst.
...Groko hat schon _etwas_ Recht, allerdings nur grundsätzlich gesehen. Absolut gesehen ist diese/seine Aussage Mist (AR, die nach Ablauf von mehr als 2 Jahren beginnt, dürfte grundsätzlich kleiner, als die letzte EMRT sein ;-)) _Grundsätzlich_ kann die Nachfolge-AR nicht kleiner sein, als die bis dahin laufende EMRT. Geht man von dem letzten Rechenschritt vor Ermittlung der PEP (persönliche Entgeltpunkte aus), sind die PEP aus EMRT meist höher – insofern ist 'gefühlt' die letzte EMRT grundsätzlich höher, auch wenn im 'Umwandlungsbescheid' zur AR mindesten der letzte Betrag/PEP steht ...im 'Volksmund' wird daher die EMRT als höher eingeschätzt, auch wenn die 'neue' AR gleich hoch ist – die EMRT somit nicht höher als die Nachfolge-AR sein kann ;-) Sind sicher nur juristische Spitzfindigkeiten, die für die Allgemeinheit gänzlich ohne Bedeutung sind *g Gruß w.
Geh Haare spalten. Im Endeffekt bekommt der Rentner mindestens soviel Altersrente wie vorher EM - Rente. Ihr macht das nur so kompliziert um eine Existenzberechtigung zu haben.
W*lfgangam 07.03.2015 | 22:42
...ich dacht, der Scha frichterjob wäre Deiner ;-) Gruß w. PS: 'Wir' machen garnix kompliziert, wir sind nur der Erklärbär.
GroKoam 08.03.2015 | 05:53
Geh Haare spalten.
...ich dacht, der Scha frichterjob wäre Deiner ;-) Gruß w. PS: 'Wir' machen garnix kompliziert, wir sind nur der Erklärbär.
Na dann eben Erbsen zählen. ;-)
Knoblocham 08.03.2015 | 06:34
Erstaunlich was meine, eigentlich doch recht einfache Frage für die hier vertretenen Fachleute, ausgelöst hat. Eine Antwort habe ich leider auch noch nicht.
Falke63am 08.03.2015 | 20:36
Knobloch: Ihre Rente könnte mit 61 Jahren in Altersrente umgewandelt werde.
Knoblocham 09.03.2015 | 07:27
Dankeschön.
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