Hallo Saarufo,
prinzipiell können Sie mittels formlosen Antrag jederzeit eine Änderung der Vollrente zur Teilrente für die Zukunft beantragen/veranlassen. Soweit der Bescheid über die Altersrente noch nicht bestandskräftig ist (Widerspruchsfrist läuft noch) oder noch kein Bescheid erteilt wurde, können Sie die Änderung auch rückwirkend zum Rentenbeginn erreichen.