Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umstellung auf Teilrente 99,9%

von Rentner 5623.04.2024 | 08:37
1397 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, seitdem ich Rentner bin, arbeite ich Vollzeit weiter. Nun hatte ich eine OP und nach 6 Wochen erhalte ich kein Krankengeld. Ist es möglich kurzfristig bei der RV auf Teilrente umzustellen und dadurch Krankengeld zu erhalten? Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

bei der Rentenversicherung kurzfristig auf Teilrente umzustellen, ist kein Problem. Schreiben Sie einfach an die Stelle, die die Rente bewilligt hat und teilen Sie mit, wann die Teilrente beginnen soll.  Dies ist aber nur für die Zukunft möglich.

Teilrente

„Teilrente“ ist die aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnete Altersrente in anteiliger Höhe. Die Teilrente ist keine eigene Rentenart.

Die Altersrente kann als Teilrente gezahlt werden, wenn Versicherte dies beantragen. Eine Änderung der Teilrente kann nur für die Zukunft beantragt werden (frühestens ab dem Folgemonat eines entsprechenden Antrags).

Da die Beantragung einer Teilrente keinen Verzicht im Sinne des § 46 SGB I darstellt, sind Versicherte nicht in ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Eine Teilrente kann daher auch beansprucht werden, wenn dies zu Lasten Dritter geht, zum Beispiel zu Lasten der Krankenkasse, eines Rentenversicherungsträgers oder unterhaltsberechtigter Personen.

Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.

 

Ob der Bezug der Teilrente aber dann den Anspruch auf Krankengeld bewirkt, kann Ihnen nur die Krankenkasse mitteilen!

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Ultraam 23.04.2024 | 09:04
Sie können jederzeit auf Teilrente umstellen. Ohne die Bestimmungen der Krankenversicherung zu kennen, glaube ich aber nicht, dass das was nützt, wenn die AU schon vorher eingetreten ist. Konkretes sagt Ihnen die Krankenkasse. Bitte dort nachfragen.
gut überlegenam 23.04.2024 | 09:05
Sie könnten zwar jetzt noch bei der DRV eine Teilrente beantragen (99,99 %), was dann ab Folgemonat (also frühestens ab 01.05.2024 gelten würde), aber das genügt wohl nicht, um einen KG-Anspruch nun noch zu generieren, da wohl das Datum der OP als Beginn der AU (also bereits rückliegend) gewertet wird. Es wäre also wohl schlauer gewesen, die Teilrente bereits vor der OP zu beantragen.... Verbindlich erfahren Sie Ihre (evtl. auch doch noch möglichen) Krankengeldansprüche aber ohnehin nur bei der zuständigen Krankenkasse und nicht hier im Forum der Rentenversicherung.
Bürgermeisteram 23.04.2024 | 09:12
zu spät, ein brennendes Haus wird auch nicht versichert. Man hätte Ihnen diesen Sachverhalt bei der Rentenantragstellung erklären sollen. Wo haben Sie denn den Rentenantrag gestellt ?
Anonymam 23.04.2024 | 10:37
Ihre Frage hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Ihre Frage ist eine krankenkassenrechtliche Frage. Da wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an ein Forum für Krankenkassenrecht.
Schadeam 23.04.2024 | 13:37
Welcher Berater hat die Zeit das mit voll- oder Teilrente in Hinblick auf KG, ALG, Betriebsrente etc. in jeder Beratung (gefragt oder nicht gefragt) einfließen zu lassen und es dem Kunden so lange zu erklären, bis der es auch verstanden hat? Nur mal so in den Raum gestellt? Im Nachhinein ist es immer einfach von Falschberatung zu reden.
Berndam 23.04.2024 | 15:58
Da es für die derzeitige Arbeitsunfähigkeit sowieso kein Krankengeld gibt, empfiehlt sich, wenn ihre Genesung absehbar ist, im Monat vor Ende der AU die 99,99 %ige Teilrente zu beantragen. Vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber zu informieren, dass Sie kein Altersvollrentner mehr sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026