Hallo,
bei der Rentenversicherung kurzfristig auf Teilrente umzustellen, ist kein Problem. Schreiben Sie einfach an die Stelle, die die Rente bewilligt hat und teilen Sie mit, wann die Teilrente beginnen soll. Dies ist aber nur für die Zukunft möglich.
Teilrente
„Teilrente“ ist die aus allen rentenrechtlichen Zeiten errechnete Altersrente in anteiliger Höhe. Die Teilrente ist keine eigene Rentenart.
Die Altersrente kann als Teilrente gezahlt werden, wenn Versicherte dies beantragen. Eine Änderung der Teilrente kann nur für die Zukunft beantragt werden (frühestens ab dem Folgemonat eines entsprechenden Antrags).
Da die Beantragung einer Teilrente keinen Verzicht im Sinne des § 46 SGB I darstellt, sind Versicherte nicht in ihrem Gestaltungsrecht eingeschränkt. Eine Teilrente kann daher auch beansprucht werden, wenn dies zu Lasten Dritter geht, zum Beispiel zu Lasten der Krankenkasse, eines Rentenversicherungsträgers oder unterhaltsberechtigter Personen.
Versicherte können die Höhe der Teilrente in beliebigen Prozentschritten mit zwei Dezimalstellen (Nachkommastellen) wählen. Die Teilrente muss allerdings mindestens 10,00 Prozent der Vollrente betragen (§ 42 Abs. 1 SGB VI). Sie kann höchstens in Höhe von 99,99 Prozent in Anspruch genommen werden.
Ob der Bezug der Teilrente aber dann den Anspruch auf Krankengeld bewirkt, kann Ihnen nur die Krankenkasse mitteilen!
Beste Grüße
Ihr Expertenteam