Guten Tag,
in den meisten Fällen ändert sich beim Übergang von der (vollen) Erwerbsminderungsrente in die Altersrente bei der Rentenhöhe nichts.
Zur Abklärung in Ihrem konkreten Einzelfall können Sie von der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers eine Probeberechnung für die Altersrente anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Schön kopiert!🤦♂️
PS: im Übrigen bin ich hier der selbsternannten Forums-Ausputzer, weil es bis zum Oberlehrer bei mir bei weitem nicht gereicht hat. Inhaltlich sinnvolle Antworten kann ich leider nicht liefern, dafür bin ich viel zu ahnungslos
Mehr habe ich halt leider nicht drauf.
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