Hallo Lina-Marie,
mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen würden Sie ca. doppelt so viel Rente erhalten, wie jetzt mit Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Sie könnten unbegrenzt hinzuverdienen. Dafür müssten Sie aufgrund der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente einen Abschlag hinnehmen.
Welche Variante für Sie die günstigste ist, sollten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei Ihrem Rentenversicherungsträger klären. Dort kann man Ihnen die Vor- und Nachteile in Ihrem konkreten Fall erläutern und entsprechende Probeberechnungen machen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung