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Experten-Antwort

Umstellung von Erwerbsunfähigkeitsrente auf Frührente möglich ?

von Petra Hammelrath26.06.2012 | 10:46
3700 Ansichten
10 Antworten

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Liebes Forum, ich (56 Jahre) beziehe seit 1996 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Kann ich diese in eine Frührente umwandeln ? Mit welchen Minderungen (%-tualer Anteil) ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Beiträgen von Jockel und egal kann ich mich nur anschließen. Übrigens ist die von Ihnen bezogene Erwerbsunfähigkeitsrente bereits eine“ Frührente“ . Wenn diese Rente auf Dauer bewilligt wurde, dann wird diese erst später automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt . Dies steht alles so in Ihrem ersten Rentenbescheid. Bei allen weiteren Fragen wäre doch eine persönliche Beratung in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sinnvoller und auch zweckmäßiger. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

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9 Antworten

Jockelam 26.06.2012 | 11:24
In uNkenntnis Ihrer Wartezeitmonate ist eine korrekte Antwort schwierig. Aber warum wollen Sie die Rente überhaupt umwandeln lassen ? Habe Sie seit 1996 beitragspflichtig gearbeitet ? Wenn nein, ändert sich an der Rentenhöhe sowieso nix.
Petra Hammelratham 26.06.2012 | 14:07
Hallo Jockel, lieben Dank für Ihre Antwort. Ich war seit 1996 nicht mehr erwerbstätig. Ich möchte meine EU-Rente in eine Frührente umwandeln lassen, weil ich mit meinen 55 Jahren noch nicht in die "Krankenversicherung de Rentner" aufgenommen werden kann. Mit meiner EU-Rente bin ich momentan noch "freiwilliges Mitglied" bei der AOK und zahle ca. 250,00 €/Monat Krankenkassen-Beiträge. So, wie ich es verstanden habe, darf man als Frau erst mit 60 in Altersrente gehen. Da ich aber dieses Jahr 56 Jahre werde, wollte ich wissen, mit wieviel Abschlägen (prozentual) ich rechnen muß. Das mit den Wartezeiten hab ich nicht richtig verstanden. Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen. Sonnige Grüße aus Düsseldorf Petra
egalam 26.06.2012 | 14:30
Vor der Vollendung des 60. Lebensjahres ist überhaupt keine Altersrente möglich (egal ob Frau oder Mann). Da Sie scheinbar 1957 geboren sind, käme für Sie nur eine Altesrente für schwerbehinderte Menschen in Frage, dazu müssten Sie 50 % schwerbehindert zum Rentenbeginn sein! DAS wäre dann eine "Frührente". Und wenn Sie bis jetzt nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind, werden Sie es dann auch nicht mehr werden (es sei denn Sie sind aufgrund einer nebenbei ausgeübten selbständigen Tätigkeit nicht versicherungspflichtig, was aber bei einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit eigentlich nicht sein kann). Dies hat nichts mit dem Alter zu tun, Rentner sind Sie ja jetzt auch schon. An diesem Status ändert sich vermutlich nichts mehr, die Krankenkasse wird die Vorraussetzungen deshalb auch nicht noch einmal prüfen müssen.
egalam 26.06.2012 | 14:35
Hab übersehen daß Sie 56 werden dieses Jahr, demnach sind Sie 1956 geboren. Ändert aber nichts an der Kernaussage. Die spätere Altersrente wird übrigens vermutlich genauso hoch sein wie die aktuelle Erwerbsunfähigkeitsrente (keinesfalls geringer).
Petra Hammelratham 26.06.2012 | 14:38
Hallo Egal, danke für die Zeit, die sie sich genommen haben. Ja, ich bin 1956 geboren und bin 50 % schwerbehindert. Könnte ich denn heute schon FRÜHRENTE beantragen ?
Jockelam 26.06.2012 | 15:00
Nein ! Das können Sie nicht. Ich schließe mich im übrigen dem Beitrag von "egal" an, für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist das Alter unerheblich. Mit der Wartezeit waren die Versicherungsjahre gemeint, die Sie zurückgelegt haben. Die Anzahl der Jahre ist je nach Rentenart Voraussetzung für die Altersrente.
Schadeam 26.06.2012 | 15:35
Den Begriff "Frührente" gibt es so eigentlich gar nicht. Im Sprachgebrauch versteht man darunter eine Rente aus gesundheitlichen Gründen. Und da Sie so eine Rente ja schon seit Jahren beziehen, kann man Ihre Frage "eigentlich nicht verstehen". Und egal wann die Rente Altersrente heißt, ändert sich meist am Betrag nichts und die Einschätzung der Krankenversicherungssituation dürfte sich dadurch eigentlich auch nicht ändern.
Petra Hammelratham 26.06.2012 | 15:35
Also ich habe grad mal im Rentenverlauf nachgeschaut. Dort steht, dass ich eine Wartezeit für die Regelaltersrente bis 2022 habe. Was fallt denn unter den Begriff "Frührente" ? Wer kann sie beantragen und warum ? Entschuldigt bitte JOCEL & EGAL. Bin ein bischen begriffsstutzig. Über eine letzte, abschließende Antwort wäre ich Euch dankbar. Sonnige Grüße aus Düsseldorf
Claire Grubeam 26.06.2012 | 19:58
Zitat von Petra Hammelrath anzeigenausblenden
Die bezogene "alte" EU-Rente ist vermutlich höher, als die nachfolgend zu zahlende Altersrente. Die Regelaltersrente wird dann von Amts wegen gewährt und hat mindestens die Höhe der bisherigen Rente (Besitzschutz).
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