Den Beiträgen von Jockel und egal kann ich mich nur anschließen. Übrigens ist die von Ihnen bezogene Erwerbsunfähigkeitsrente bereits eine“ Frührente“ . Wenn diese Rente auf Dauer bewilligt wurde, dann wird diese erst später automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt . Dies steht alles so in Ihrem ersten Rentenbescheid. Bei allen weiteren Fragen wäre doch eine persönliche Beratung in einer Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung sinnvoller und auch zweckmäßiger. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.