Hallo Schlozi68,
leider kann hier im Forum kein Einzelfall beurteilt und daher nicht nachvollzogen werden, weshalb der Rentenversicherungsträger nicht in Ihrem Sinn entschieden hat.
Sie haben die Möglichkeit gegen den Bescheid einen Widerspruch einzulegen und Ihr Anliegen nochmals prüfen zu lassen. Falls dies schon geschehen ist und ein Widerspruchsbescheid vorliegt besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht.
Ggfs. macht es auch Sinn, dass Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen und sich von ihm argumentativ unterstützen lassen.
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