Grundvoraussetzung für das Vorliegen von Altersteilzeit ist, dass der Arbeitnehmer die Arbeitszeit in einer Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit vermindert.
Für die Verteilung der Arbeitszeit sind folgende Varianten denkbar:
1) kontinuierliche Arbeitszeitmodelle (z. B. Halbtagsbeschäftigung)
2) diskontinuierliche Arbeitszeitmodelle mit Phasen der Arbeitsleistung und Phasen der Freistellung (z. B. Blockmodelle)
Dies bedeutet, dass grundsätzlich bei Ihnen beide Varianten möglich wären.
Ob jedoch Ihr bestehender Altersteilzeitvertrag geändert werden darf, dürfte einen Frage des Arbeits- oder Tarifvertragsrechts sein. Hierzu kann ich in einem Forum zur Altersvorsorge keine Auskünfte geben. Sie sollten sich diesbezüglich entweder an Ihren Betriebsrat oder an die Gewerkschaft wenden.
Zu beachten ist auf jeden Fall, dass dem Jahr der Arbeitsphase Ihres bisherigen Blockmodells ein gleichlanger Zeitraum der Freistellung gegenüberstehen muss.