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Umwandlg.Berufsunf.R.in Altersrente

von Nero22.03.2010 | 19:43
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5 Antworten

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erhalte ich nachträglich die Altersrente, wenn ich erst später berufsunfähigkeit in Altersrente umwandle? Oder erst mit antrag

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von Rentenfachmann und Wolfgang pflichte ich bei.

4 Antworten

Renten-Fachmannam 22.03.2010 | 20:03
Für jede Leistung, hier Altersrente nach BU/teilweiser EM-Rente muss ein Antrag gestellt werden. Die Altersrentte wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird die Altersrente von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird. ---------------------------------- Sie meinen bestimmt die Altersrente für Schwerbehinderte. Sie können natürlich jede Altersrente zu einem spätern Beginn beantragen. Während des Bezugs der vollen Altersrente (bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze) können Sie aber im Gegensatz zur BU-Rente monatlich nur bis 400,00 EUR (2 X im Jahr bis 800,00 EUR) hinzuverdienen (Minijob).
Schadeam 22.03.2010 | 20:12
Das ist i.d.R. von Ihrem antrag abhängig......
Wolfgangam 22.03.2010 | 20:07
Hallo Nero, ein Altersrente erhalten Sie dann rückwirkend, wenn sie innerhalb von 3 Monaten nach ihrem frühestmöglichen Beginn beantragt wird. Wenn später, dann erst ab Antragsmonat. Beispiel: Sie sind am 02.01.2010 60 Jahre geworden und erfüllen die Voraussetzungen für die Altersrente nach Berufsunfähigkeit. Rentenbeginn wäre der 01.02.2010 - bei Antragstellung bis 30.04.2010 erhalten Sie die Altersrente rückwirkend. Stellen Sie den Antrag erst am 01.05. oder folgend, beginnt die Altersrente erst mit dem Monatsersten der Antragstellung - und keine Nachzahlung. Als wirksame Antragstellung gilt auch schon die (telefonische) Terminvereinbarung mit einer (gesetzlichen) Antrag aufnehmenden Stelle. Sollten Sie die Antragstellung 'verschludert' haben, gar schon 65 werden, wird Sie die Rentenversicherung unmittelbar vorher anschreiben, wo Ihr Altersrentenantrag bleibt (sofern Sie postalisch erreichbar sind). Gruß w.
-_-am 22.03.2010 | 20:48
Die Regelaltersrente (noch mit 65 Jahren) bedarf keines Antrags, sondern wird von Amts wegen gewährt. Alle anderen Folgerenten müssen Sie beantragen. Zum Rentenbeginn wurde hier schon zutreffend geantwortet: Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
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