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Experten-Antwort

Umwandlung

von SK208007.01.2019 | 11:43
72 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag! Bin 34 Jahre alt bekomme Grundsicherung nach SGB XII und habe eine Schwerbehinderung von 50%GDB. War von Februar 2007 bis Oktober 2018 in der WFBM Prowerk tätig und habe dort neben der Verdienstbescheinigung ein Entgelt von 170€ zu Grundsicherung bekommen bei einer Vollzeitstelle. Nun haben meine Freundin und ich im November 2018 ein Antrag auf Rentenanspruch erstellt bei ist nach 4 Wochen von der Rentenkasse Münster eine Rückmeldung eingegangen das sie kein Anspruch auf EM Rente hat da sie schon von Geburt an Voll Erwerbsgemindert ist, da nicht gewusst hatten das wir den falschen Antrag ausgefüllt hatten wurde dies bei dem Termin der Stadt korrigiert. Nun sind wir da hin und her da wir kein Anspruch auf Em Rente wie es ja in er WFBM nach 20 Jahren der Fall ist, darauf hin hatte meine Freundin bei ihrer Krankenkasse Angerufen und die meinten das es um eine Umwandlung geht nun weiß ich aber nicht welche höhe man erreichen muss damit eine Umwandlung von statten gehen kann da wir ja keinerlei Anspruch auf EM Rente haben und trotzdem in die Rentenversicherung eingezahlt haben mein Antrag auf Rentenanspruch ist noch in Bearbeitung Hoffe das sei mir hier weiterhelfen können

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.01.2019 | 16:11

Hallo SK2080,

Sie haben ja inzwischen bereits einige Informationen zu Ihren Anfragen erhalten:

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/rentenanspruch-15.html

Sofern Sie weitere Erläuterungen benötigen, können Sie sich auch gerne an eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe wenden:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

1 Antworten

???am 07.01.2019 | 12:03
Da Sie Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen, liegt bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vor, ohne dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die entsprechende Rente erfüllen. Wenn Sie konkrete Auskünfte über die für Sie in Frage kommenden Rentenarten und deren möglichen Beginn haben möchten, wäre es wohl am sinnvollsten, wenn Sie sich von Ihrer DRV beraten lassen würden. Dort kann auch geklärt werden, ob eine Rente auf Grund der Wartezeit von 20 Jahren für Sie überhaupt möglich ist. Sollte es Ihnen vor allem darum gehen, dass Sie einen möglichen Rentenanspruch nicht verpassen, brauchen Sie sich kaum Sorgen zu machen. Ihr Grundsicherungsamt sollte da schon aufpassen und fordert Sie dann zur Rentenantragstellung auf.
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