Hallo,
letztlich bestimmt sich der Rentenbeginn nach § 99 SGB VI und ist somit vom Leistungsfall abhängig. Da bei Ihnen eine Umdeutung nach § 116 SGB VI erfolgte ist der Leistungsfall als Anspruchsvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente eingetreten. Wenn Sie die Rente erst nach Ablauf des dritten Monats nach dem Monat beantragen in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (insb. Eintritt der Erwerbsminderung) – immer unter der Voraussetzung, dass Sie im Rahmen der Umdeutung nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind (insb. durch die Krankenkasse) – beginnt die Rente mit dem Monat der Rentenantragstellung, so dass Sie diesen selbst bestimmen könnten. Aus Ihrer Antwort lese ich, dass eine Umwandlung und eine Rentenbewilligung bereits erfolgte, nicht jedoch worauf diese beruht (eingeschränktes Dispositionsrecht?). Ohne Kenntnis der näheren Umstände ist deshalb eine konkrete Aussage nicht möglich, daher wäre eine individuelle Beratung die beste Lösung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Falls Sie die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie der Umdeutung widersprechen.
Ein Einspruch ist fast schon zwingend notwendig. Dieser sollte aber als Widerspruch formuliert werden und zwar flott sonst laufen die Fristen weg. Wichtig wäre noch das richtige Renenantragsdatum. Gerader oder ungerader Wochentag ? Hier weiss das Expertenteam bestimmt mehr. Viel Glück und gute Argumente vor dem Schiedsgericht. Das Kabinett hat heute das Rentenniveau gesichert - n i c h t das Rehaniveau - ggf. ergeben sich niedriger Beträge
Erstens wozu und zweitens, manche haben dann schon die komplette Rente verloren. Wozu frage ich mich. Die Leute sind nie zufrieden.
Es geht denen nur ums Geld, mehr nicht.
Ja, manche kommen auch zur Rente, wie die Jungfrau zum Kinde. Da fehlen dann Erfahrungswerte, wie schwer es manche haben, um überhaupt eine EM-Rente zu erhalten. Da wäre vielen das Eintrittsdatum egal,Hauptsache bewilligt. Die kämen nicht auf die Idee, noch mit der DRV zu feilschen.
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