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Experten-Antwort

Umwandlung Rehaantrag in Erwerbsminderungsrente ablehnen

von 10fragolina 06.08.2025 | 13:48
505 Ansichten
11 Antworten
Mein Reha-Antrag wurde jetzt in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt und genehmigt. Das heisst acht Monate Rückwirkend. Lohnt sich ein Einspruch mit Verweis auf das tatsächliche Renenantragsdatum?? Vielen Dank vorab und viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2025 | 15:56

Hallo,

letztlich bestimmt sich der Rentenbeginn nach § 99 SGB VI und ist somit vom Leistungsfall abhängig. Da bei Ihnen eine Umdeutung nach § 116 SGB VI erfolgte ist der Leistungsfall als Anspruchsvoraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente eingetreten. Wenn Sie die Rente erst nach Ablauf des dritten Monats nach dem Monat beantragen in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (insb. Eintritt der Erwerbsminderung) – immer unter der Voraussetzung, dass Sie im Rahmen der Umdeutung nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind (insb. durch die Krankenkasse) – beginnt die Rente mit dem Monat der Rentenantragstellung, so dass Sie diesen selbst bestimmen könnten. Aus Ihrer Antwort lese ich, dass eine Umwandlung und eine Rentenbewilligung bereits erfolgte, nicht jedoch worauf diese beruht (eingeschränktes Dispositionsrecht?). Ohne Kenntnis der näheren Umstände ist deshalb eine konkrete Aussage nicht möglich, daher wäre eine individuelle Beratung die beste Lösung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

EMam 06.08.2025 | 13:51
Es ist der medizinische Leistungsfall entscheidend und nicht das Antragsdatum, daher besteht bei Ihrem Anliegen kaum Aussicht auf Erfolg.
Mondkindam 06.08.2025 | 14:50
Falls Sie die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie der Umdeutung widersprechen.
EMam 06.08.2025 | 15:09
Mondkind schrieb

Falls Sie die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie der Umdeutung widersprechen.

Was aber nichts mit der Frage zum gewünschten Rentenbeginn ab Antragstellung zu tun hat.
Josefiam 06.08.2025 | 15:24
Ein Einspruch ist fast schon zwingend notwendig. Dieser sollte aber als Widerspruch formuliert werden und zwar flott sonst laufen die Fristen weg. Wichtig wäre noch das richtige Renenantragsdatum. Gerader oder ungerader Wochentag ? Hier weiss das Expertenteam bestimmt mehr. Viel Glück und gute Argumente vor dem Schiedsgericht. Das Kabinett hat heute das Rentenniveau gesichert - n i c h t das Rehaniveau - ggf. ergeben sich niedriger Beträge
Zoraam 06.08.2025 | 15:36
Erstens wozu und zweitens, manche haben dann schon die komplette Rente verloren. Wozu frage ich mich. Die Leute sind nie zufrieden.
Jam 06.08.2025 | 16:59
Pet schrieb

Es geht denen nur ums Geld, mehr nicht.

Ja, manche kommen auch zur Rente, wie die Jungfrau zum Kinde. Da fehlen dann Erfahrungswerte, wie schwer es manche haben, um überhaupt eine EM-Rente zu erhalten. Da wäre vielen das Eintrittsdatum egal,Hauptsache bewilligt. Die kämen nicht auf die Idee, noch mit der DRV zu feilschen.
Wwam 06.08.2025 | 17:25
J schrieb

Ja, manche kommen auch zur Rente, wie die Jungfrau zum Kinde. Da fehlen dann Erfahrungswerte, wie schwer es manche haben, um überhaupt eine EM-Rente zu erhalten. Da wäre vielen das Eintrittsdatum egal,Hauptsache bewilligt. Die kämen nicht auf die Idee, noch mit der DRV zu feilschen.

Wer trotz erheblicher und umfangreicher Erkrankung um die EMR kämpfen muss, nimmt, was er kriegen kann. Egal ab wann und egal ob befristet oder nicht Mir fehlt das Verständnis , woher manch einer trotz Erkrankung noch die Energie nimmt, da noch solch einen Aufwand zu betreiben ,
KSCam 06.08.2025 | 17:57
Das kann ohne Einzelfallkenntnis nicht beurteilt werden. Keiner weiß welche konkreten Auswirkungen ein anderes Antragsdatum hätte. So gesehen kommen Sie im Forum nicht weiter; Sie sehen ja welche "Fachkommentare" Sie ernten.
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