Hallo Gehaltsumwandlung!
Ihre Frage betrifft den Bereich Krankenversicherungsrecht.
Grundsätzlich wäre Ihre Einschätzung aber korrekt, da bei einer Entgeltumwandlung das versicherungspflichtige Entgelt reduziert wird und Sie somit in den Bereich der GKV-Pflichtversicherung "rutschen" würden.
Bitte wenden Sie sich aber für eine rechtssichere Auskunft an Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse, die Einzugsstelle für Ihre sonstigen Sozialversicherungsbeiträge ist. Im Zweifel sollte diese auf der Lohnabrechnung benannt sein.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung