Franz Josef und D, vielen Dank für die Beantwortung. Noch eine kleine Erläuterung/Ergänzung für „Laien“. Regressierte Beiträge sind Beiträge, die z. Bsp. die Versicherung eines Unfallgegners, der dafür verantwortlich ist das man nicht mehr arbeiten kann, für den Geschädigten in die Rentenversicherung einzahlt. Damit diese Beiträge nicht verloren gehen , ist hier noch ein weiterer Wechsel in eine andere Altersrente möglich.
Ein Teilrentenbezug ist übrigens auch über die Regelaltersgrenze hinaus möglich. Selbst die Regelaltersrente kann als Teilrente beantragt werden.