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Experten-Antwort

Umwandlung Altersrente

von Moni14.08.2015 | 08:59
1107 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine Altersrente wegen Schwerbehinderung. Wenn ich weiter arbeite wird die Rente dann bei Erreichen der Regelaltersgrenze umgewandelt und ich bekomme eine höhere Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Franz Josef und D, vielen Dank für die Beantwortung. Noch eine kleine Erläuterung/Ergänzung für „Laien“. Regressierte Beiträge sind Beiträge, die z. Bsp. die Versicherung eines Unfallgegners, der dafür verantwortlich ist das man nicht mehr arbeiten kann, für den Geschädigten in die Rentenversicherung einzahlt. Damit diese Beiträge nicht verloren gehen , ist hier noch ein weiterer Wechsel in eine andere Altersrente möglich.

Ein Teilrentenbezug ist übrigens auch über die Regelaltersgrenze hinaus möglich. Selbst die Regelaltersrente kann als Teilrente beantragt werden.

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2 Antworten

Franz Josefam 14.08.2015 | 09:14
Nein, eine einmal bezogene Altersrente kann nicht mehr (seit 2007 aufgrund Gesetzesänderung) in eine andere Altersrente umgewandelt werden. Würde nur funktionieren, wenn aufgrund eines sehr hohen Hinzuverdienstes die bisherige Altersrente komplett wegfallen würde und eine neue Altersrente dann nochmals beantragt werden würde. Ist aber mit Sicherheit nicht zu empfehlen
D.am 14.08.2015 | 09:26
Nein. Ein Umwandlung von einer Altersrente in eine andere Altersrente ist (mit Ausnahme bei regressierten Beiträgen oder vollständigem Wegfall der Altersrente) nicht möglich. Sollten Sie Arbeitsentgelt erzielen, dadurch in eine AltersTEILrente 'rutschen' weil die Hinzuverdienstgrenzen der vollen Rente überschritten wurden (2015= 450,- EUR mtl.), wird - nach dem Ende der Beschäftigung, wenn wieder die AltersVOLLrente gezahlt wird - spätestens aber mit dem Monat, der dem Monat der Regelaltersgrenze folgt, Zuschläge zu Ihrer Rente ermittelt. Des Weiteren kann durch die Nicht-Inanspruchnahme einer Teilrente, der Teil der Rente, der nicht beansprucht wurde, mit einem neuen Zugangsfaktor (=Abschlag) berechnet werden. Bitte Beachten Sie, das Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung bei Beziehern einer Altersvollrente nicht ermittelt werden. Da man bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung die Hinzuverdienstgrenzen einer Altersrente immer einhält, kann dadurch keine Teilrente gezahlt werden. Zu den Hinzuverdienstgrenzen/-regeln beachten Sie die Anlagen 19 und 21 Ihres Bescheides über die Bewilligung der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
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