Befristete Renten wegen Erwerbsminderung sind nach einer Befristung von 9 Jahren in eine Rente auf Dauer umzuwandeln. Für jeden Anspruch ist eine gesonderte Prüfung durchzuführen. Das heißt, die Zeit des Bezugs der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zählt nicht zu den 9 Jahren.