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Experten-Antwort

Umwandlung BU Rente in EU Rente (altes Recht)

von CM15.05.2013 | 20:26
2910 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine 1994 gewährte EU Rente auf Dauer wurde w/fortbestehender Berufstätigkeit in eine BU-Rente umgewandelt.Kann bei Aufgabe der beruflichen Tätigkeit w/verschlechterten Gesundheitszustands die EU-Rente (nach altem Recht) gewährt werden?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CM,

der Rentenversicherungsträger prüft nach den heutigen gesetzlichen Vorgaben, ob Erwerbsminderung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Wird festgestellt, dass eine Erwerbsminderung in vollem Umfang vorliegt, tritt ein neuer Leistungsfall ein und von diesem ausgehend ist eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu leisten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo CM,

die Rente wegen Berufsunfähigkeit ist nach Ihren Angaben auf Dauer bewilligt worden, so dass diese nicht ohne weiteres wegfallen wird.

Kommt es nun zu einer Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, wird diese nach den gesetzlichen Bestimmungen zeitlich befristet gewährt. Eine Befristung einer Rente, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage gewährt wurde, kann längstens über einen Zeitraum von 9 Jahren erfolgen. Man bewilligt jeweils Zeiträume von 1-3 Jahren und entscheidet dann ggf. auf Antrag über den weiteren Anspruch.

Sofern nach der Befristung keine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, besteht immer noch der Anspruch auf die Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Ob wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes ggf. eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zu zahlen ist, kann nur individuell geprüft und von hier aus nicht beurteilt werden.

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2 Antworten

Jockelam 16.05.2013 | 08:51
Nein. Denn es wird jetzt überprüft, ob sich der Gesundheitszustand tatsächlich verschlechtert hat. Sollte das der Fall sein, handelt es sich um einen neuen "Leistungsfall", der dann zur Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (neues Recht) führt.
CMam 16.05.2013 | 10:25
Danke für die schnelle Antwort, aus der sich nun neue Fragen ergeben: -Bleibt der Anspruch auf die BU Rente bestehen? Wird eine neue volle EM Rente befristet gewährt?Womit ist zu rechnen, wenn diese Befristung nicht verlängert wird- greift dann wieder BU Rente oder ggfs volle EM Rente w/ fehlender Arbeitsmöglichkeit in Teilzeit- denn der Arbeitsplatz ginge defintiv verloren- oder könnte auch die BU Rente gestrichen werden?Vielen Dank!
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