Die "alte" BU-RT wurde in Höhe von 66,66% der vollen Rente berechnet. Bei der Umwandlung in eine volle EM-RT erhält man dem Grunde nach 100%. Wenn die Umwandlung vor dem 60. LJ. beantragt wird erhält der Rentner auf die Entgeltpunkte die noch nicht Grundlage der Rentenberechnung waren 10,8% Kürzung.