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Experten-Antwort

Umwandlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in vorgezogene Altersrente für Frauen

von Karin19.08.2011 | 08:08
3472 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich beziehe seit 5 Jahren eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von derzeit 700 € brutto. Ich bin Jahrgang 1951. Eine Erwerbstätigkeit werde ich nicht wieder ausüben können. Ich habe eine Rentenminderung von 10,8 %, Zugangsfaktor 0,892. Die EU Rente muss jetzt wieder verlängert werden. Ich werde in einigen Wochen 60. Ich überlege die vorgezogene Altersrente für Frauen zu beantragen. Muss ich dann mit 18% Minderung rechnen an Stelle der 10,8% die ich bei der EU Rente habe? Ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung wurde bisher nicht gestellt. Danke

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Altersrente für Frauen hätten Sie dann tatsächlich 18% Kürzung! Lediglich die Entgeltpunkte der vorherigen Rente wären geschützt. Aber, wenn Sie nicht mehr erwerbsfähig sind, warum beantragen Sie nicht einfach die Verlängerung der EM-Rente?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Es ist so, wie Steffen schreibt, bei der anschließenden Altersrente bekämen Sie mindestens die gleiche Rentensumme.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Grundlage ist § 88 SGB VI:

Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt.

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5 Antworten

steffenam 19.08.2011 | 08:37
Hallo Karin, der Experte macht es wieder spannend, sie wollen doch bestimmt nur wissen, ob die Rente gekürzt wird. Durch den Besitzschutz bleibt ihre Rente also in der vollen Höhe bestehen. Sie haben die selbe Rente wie z. Zt..
Karinam 19.08.2011 | 09:17
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort. Ich Frage mich nur, warum man meinem Mann in der Rentenberatungsstelle diese Auskunft nicht geben konnte. Selbst mit Hinweis auf den Besitzschutz sagte ihm die Beraterin, dass die vorgezogene Altersrente für Frauen für mich 18% Minderung zur Folge hätte und ich erst mit 63 ohne weitere Abschläge in die Altersrente umwandeln könnte. Karin
steffenam 19.08.2011 | 09:52
Ich habe mit den Rentenberatungsstellen und auch mit den Abt. in Berlin nur schlechte Erfahrungen betr. §88 SGB gemacht. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß sich nur ganz wenige Berater wirklich auskennen. Die DRV sollte ihre Berater wirklich besser schulen. Sie verunsichern die Rentner gnadenlos.
B´sonam 19.08.2011 | 11:52
Danke für diese "prima" Verallgemeinerung. In wievielen unqualifizierten Beratungsstellen waren sie denn ? Und mal so nebenbei, wer in einem so einfachen Fall wie diesem (durchgehender EM-Bezug bis zur Altersrente) ein "Problem" mit dem § 88 SGB VI "kreiert", der sollte die Finger vom Rentenrecht lassen...
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