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Experten-Antwort

Umwandlung einer Teil-Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für Schwerbehinderte

von Fragender 26.06.2022 | 16:51
341 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich beabsichtige meine bereits bewilligte Teil-Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit (Jahrgang 1960) in eine Altersrente für Schwerbehinderte umzuwandeln und habe nachfolgende Fragen: Ist es richtig, dass in die Altersrente für Schwerbehinderte die Beiträge für die Pflege meines Mannes dann wieder mit einfließen würden? Muss ich auf dem Antragsformular R 0110 dann Vollrente oder Teilrente 99 % ankreuzen? Ist es tatsächlich so, dass beim Bezug einer Teil-Erwerbsminderungsrente die Beiträge für die Pflege nicht mehr einfließen, erst wieder, wenn die Regelaltersrente beantragt wird? Bleiben Die zusätzlich durch die Teilerwerbsminderungsrente erworbenen Entgeltpunkte sowie die Abschlagshöhe von 3,6 % mir auch bei der Altersrente für Schwerbehinderte erhalten? Wenn nahtlos in die andere Rentenform gewechselt wird. Ist die volle Altersrente für Schwerbehinderte in gleicher Höhe wie eine evtl. Volle Erwerbsminderungsrente? Hat dieser Wechsel irgendwo Nachteile für mich, die ich nicht sehe? Meine Begutachtung ergab unter 3 Stunden in meinem bisherigen Beruf aber 6 Stunden mehr auf dem allgemeinen Markt. Wieso erhalte ich keine volle Erwerbsminderungsrente (Jahrgang 1960)? Ich bin arbeitslos und leider seit 3 Jahren nicht vermittelbar. Wenn am Ende die volle Erwerbsminderungsrente und die volle Altersrente für Schwerbehinderte der gleiche Betrag ist, würde ich nicht mehr Widerspruch einlegen und diesen zurückziehen. Vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.06.2022 | 11:43

Hallo Fragender,

wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandeln lassen, bleibt der Abschlag für die Zeiten bestehen, die bereits Grundlage für die Rentenberechnung der Erwerbsminderungsrente waren.

Fraglich ist also, inwieweit sich Ihre Rentenhöhe durch Umwandlung vor Erreichen der Regelaltersgrenze ändert.

Für eine abschließende Klärung, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Hier können die Kollegen mit Ihnen zusammen prüfen, wann + welche Altersrenten für in eine Umwandlung in Frage kämen, und können ggf. für Sie eine Probeberechnung (Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung) anfordern.

Experten-Antwortam 27.06.2022 | 12:30

Hallo Fragende,

bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze fließen die zusätzlichen Beiträge aufgrund der Pflegetätigkeit in Ihr Versicherungskonto ein, daher können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in voller Höhe (100 %)beantragen.

Erst nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersrente erreicht wurde, besteht Versicherungsfreiheit. Ab diesem Zeitpunkt wäre ggf. eine Teilrente( 99%) sinnvoll, damit eine weitere Berücksichtigung erfolgen kann.

1 Antworten

Fragendeam 27.06.2022 | 12:04
Hallo, vielen Dank für Ihre Antworten und dem Hinweis auf die Probeberechnung. Leider bekomme ich im Moment keine genaue Probeberechnung - habe schon mehrfach bei der Rentenversicherung angefragt! Warum dies so ist, keine Ahnung? Vielleicht können Sie mir jedoch bei dieser Frage weiterhelfen: Um weiterhin die Pflegebeiträge meines Mannes bei meiner zukünftigen Altersrente für Schwerbehinderte einfliessen lassen zu können, was muss ich auf dem Formular R0110 Seite 2 ankreuzen? Vollrente oder Teilrente in Höhe von 99 % ????
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