Hallo Fragender,
wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umwandeln lassen, bleibt der Abschlag für die Zeiten bestehen, die bereits Grundlage für die Rentenberechnung der Erwerbsminderungsrente waren.
Fraglich ist also, inwieweit sich Ihre Rentenhöhe durch Umwandlung vor Erreichen der Regelaltersgrenze ändert.
Für eine abschließende Klärung, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch in der nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Hier können die Kollegen mit Ihnen zusammen prüfen, wann + welche Altersrenten für in eine Umwandlung in Frage kämen, und können ggf. für Sie eine Probeberechnung (Altersrente, Rente wegen voller Erwerbsminderung) anfordern.
Hallo Fragende,
bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze fließen die zusätzlichen Beiträge aufgrund der Pflegetätigkeit in Ihr Versicherungskonto ein, daher können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in voller Höhe (100 %)beantragen.
Erst nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersrente erreicht wurde, besteht Versicherungsfreiheit. Ab diesem Zeitpunkt wäre ggf. eine Teilrente( 99%) sinnvoll, damit eine weitere Berücksichtigung erfolgen kann.
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