Hallo Diamant1966,
um eine Altersrente beziehen zu können, müssen Sie nicht nur die Wartezeit erfüllt, sondern auch die Altersgrenze erreicht haben. D.h. wenn Sie weiterhin schwerbehindert bleiben, können Sie frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres im Jahr 2028 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.