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Experten-Antwort

Umwandlung einer vollen Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente

von Diamant196622.10.2022 | 18:24
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Forum habe ich gelesen, dass für eine Umwandlung von Erwerbsminderungsrente in Altersrente die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren zu erfüllen ist. Das ist neben den 50 % GdB ebenso eine Bedingung. Nun meine Frage: Ich 1966 geboren, beziehe seit 2014 volle Erwerbsminderungsrente und bin 70% Schwerbehindert. Bei Sichtung meiner Renteninformation, wo seit 1983 Daten gespeichert sind, wären das m.E. bis heute inzwischen 39 Jahre, somit 4 Jahre mehr als die Mindestversicherungszeit. Ist mit meinen Voraussetzungen nun ein sofortiger Wechsel in die Altersrente möglich und wenn ja, entstehen mir dadurch Nachteile bzw. folgen nochmals Abstriche in der Rentenhöhe? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Diamant1966,

um eine Altersrente beziehen zu können, müssen Sie nicht nur die Wartezeit erfüllt, sondern auch die Altersgrenze erreicht haben. D.h. wenn Sie weiterhin schwerbehindert bleiben, können Sie frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres im Jahr 2028 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen.

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2 Antworten

Abeckyam 22.10.2022 | 18:39
Eine weitere Bedingung ist auch, dass sie das notwendige Alter haben, um in die SB-Rente zu wechseln. Das ist in ihrem Fall frühestens mit Vollendung des 62. Lj., also noch eine Weile hin. Durch den Besitzschutz bleibt die Rentenhöhe gleich.
Peter T.am 23.10.2022 | 17:51
Wenn Sie keine Angst haben die Schwerbehinderung zu verlieren (selbst dann kann man noch reagieren, weil durch Widerspruch/Klage aufschiebende Wirkung), ändert sich steuerlich etwas zu Ihren Gunsten, wenn Sie noch warten. Der Steuersatz von 2014 bleibt zwar, wird aber beim Wechsel in die Altersrente noch einmal. Mit den aktuellen Zahlungen gerechnet. Also falls Sie 2024 z. B. 10 % mehr Rente haben (es kommt bei EMR Rentnern 2024 auch noch einmal ein Aufschläge zwischen 4,5 und 7,5% zusätzlich drauf) werden die z. B. 70% Steuern dann mit der aktuellen Rentensumme gerechnet und damit ist Ihr Freibetrag höher...
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