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Experten-Antwort

Umwandlung EM Rente in Altersrente

von Ulrike16.12.2017 | 13:13
1518 Ansichten
18 Antworten
Guten Tag, mein Mann hat eine befristete EM Rente rückwirkend von 2015 bis ende März 2018. Verlängerungsantrag läuft seit 07.November 2017. Wir haben noch nichts gehört.Finden ,das dauert schon erheblich lang. Bis heute ,16.12.2017 noch keine Antwort. Mein Mann wird im Mai 61 Jahre. Ist es dann möglich, dann diese EM Rente in eine Altersrente umzuwandeln? Er kann 45 Beitragsjahre vorweisen. MFG U.K.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.12.2017 | 11:31

Hallo Ulrike,

aus meiner Sicht haben Sie bereits die zutreffenden Antworten zu Ihren Fragen erhalten. Überstürzen müssen Sie im Übrigen nichts. Fragen Sie ggf. im Januar bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einfach nochmal nach dem aktuellen Sachstand.

Experten-Antwortam 18.12.2017 | 10:08

Hallo Ulrike,

schön, dass sich das mit der Schwerbehinderung geklärt hat - Ihr Mann hat damit die Option, ab Mai 2018 die Altersrente wegen Schwerbehinderung zu beziehen. Hinsichtlich der EM-Rente müssten Sie bitte noch etwas Geduld haben müssen. Gerade die medizinischen Beurteilungen lassen sich leider nicht immer kurzfristig umsetzen, sodass objektiv eher nicht mit einer Entscheidung in der relativ kurzen Zeit seit 07. November zu rechnen war (auch wenn natürlich verständlich ist, dass Sie beide gern schnell Gewissheit hätten).

16 Antworten

Fastrentneram 16.12.2017 | 14:03
Eine Umwandlung in eine Altersrente für Schwerbehinderte (GdB von mind. 50% erforderlich) ist ab 60 Jahren und 11 Monaten möglich, sonst frühestens ab dem 63. Lebensjahr. Ob mit oder ohne Abschläge ist im Regelfall egal, da mindestens die Summe der vollen EM-Rente weitergezahlt wird und die Abschläge aus der EM-Rente bleiben. Eine höhere Altersrente könnte sich nur ergeben, wenn nach Ablauf der Zurechnungszeit (60. oder 62. Lebensjahr, je nach Beginn der EM-Rente) noch eine Beschäftigung ausgeübt wurde. Da dies im Regelfall auch nur eine geringfügige Beschäftigung ist, käme auch nur eine marginale Rentenerhöhung in Betracht.
W*lfgangam 16.12.2017 | 17:07
...'lang' wären 3-6 Monate. Wenn bis Mitte/Ende März 2018 noch keine Entscheidung vorliegen sollte, tel. Sie mit der Sachbearbeitung, ob zunächst ein monatsweise Weiterzahlung der EM-Rente möglich ist. Gruß w.
Fortitude one am 16.12.2017 | 17:19
Hallo Ulrike, in meinem Fall waren es 5 Wochen für den Verlängerungsantrag R0120 + einen Befundbericht vom Facharzt. Ich finde 3 bis 6 Monate wie W*lfgang geschrieben, einfach zu lange. Einfach im Neuen Jahr ( Anfang Januar) nach dem Sachstand fragen. Sollte die Schwerbehinderung GdB 50 vorliegen, könnte Ihr Mann jetzt schon in die AR wechseln. Die Abschläge von 10,8% bleiben ja bekanntlich für immer. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fastrentneram 16.12.2017 | 17:58
Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.
Fastrentneram 16.12.2017 | 17:59
Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.
Realistam 16.12.2017 | 18:12
Fastrentner schrieb

Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.

Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt. Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann. Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden. Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen. Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Georgiam 16.12.2017 | 19:13
Ich kann nur raten die EM-Rente zu behalten. Ich bin knapp 30 Jahre alt und bekomme 1.500 Euro Netto. Da kann man ganz gut von leben.
Fastrentneram 16.12.2017 | 20:53
Realist schrieb

Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt.

Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann.

Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden.

Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen.

Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!

Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.
Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt. Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann. Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden. Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen. Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Dann vergleichen Sie mal die Verwaltungskosten der Rentenversicherungsträger mit denen der von Ihnen genannten Institutionen. Dann verstehen Sie, warum Krankenkassen und insbesondere private Versicherungsunternehmen vermutlich schneller sein können. Was aber statistisch erstmal zu beweisen wäre. Behaupten kann das letztendlich jeder!
Ulrikeam 17.12.2017 | 10:30
Hallo, hab da noch eine Frage: Muß GDB 50 schon vor Beginn der EM Rente anerkannt sein, um als Schwerbehinderter früher in die Altersrente zu wechseln? Der Bescheid Wegen GDB 50 ist jetzt erst gekommen, und mein Mann bezieht ja schon seit März 2015 seine volle EM Rente,der Verlängerungsantrag ist ,wie schon geschrieben, seit 07.11.2017 gestellt. Danke! LG Ulrike
Ulrikeam 17.12.2017 | 08:27
Guten Morgen und ganz lieben Dank für die vielen Infos!!! Gestern Mittag war Post von der VDK im Briefkasten. Der Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Dortmund ist beendet, und bei meinem Mann wurden GDB 50 anerkannt. Wir werden ,sobald der Verlängerungsbescheid der DRV kommt,mit der VDK überlegen, was wir jetzt machen.Sollte die EM Rente für weitere 3 Jahre gezahlt werden, belassen wir evt. alles so.Andernfalls kann mein Mann immer noch einen Antrag auf Umwandlung in die Altersrente beantragen. Toll, das man hier seine Fragen loswerden kann!!! Wenn bis Mitte Januar noch kein Bescheid der DRV da ist, muß mein Mann laut VDK zum Arbeitsamt um ALG 1 für die Überbrückung zu beantragen. Einen schönen 3.Advent und liebe Grüße,Ulrike
=//=am 18.12.2017 | 10:51
Realist schrieb

Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt.

Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann.

Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden.

Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen.

Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!

Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.
Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt. Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann. Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden. Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen. Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Also ich finde die Aussage ganz schön unverschämt. Kein Mitarbeiter wird einen Weitergewährungsantrag einfach so liegen lassen. Nicht umsonst werden die Rentner ca. 5 Monate vor Ablauf der Rente angeschrieben. Es sind gerade mal 6 Wochen seit dem Antrag vergangen. Wenn noch Befunde fehlen oder die Ärzte der DRV noch weitere Unterlagen benötigen, kann so ein Antrag nun mal nicht in 3 Wochen erledigt werden! Zumal bis März ja wohl noch genügend Zeit ist. Mir ist schon klar, dass man rechtzeitig wissen möchte, wie es weiter geht. Aber ein bisschen Geduld sollte man schon haben. Und @Ulrike, Ihr Ehemann ist bestimmt nicht der Einzige, der einen Antrag gestellt hat. Sich im Januar schon arbeitslos zu melden, finde ich auch viel zu früh. Mitte Februar ist ausreichend.
Ulrikeam 18.12.2017 | 11:36
Guten Morgen und recht vielen Dank für Ihre Hilfe! LG Ulrike
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