Hallo Ulrike,
aus meiner Sicht haben Sie bereits die zutreffenden Antworten zu Ihren Fragen erhalten. Überstürzen müssen Sie im Übrigen nichts. Fragen Sie ggf. im Januar bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einfach nochmal nach dem aktuellen Sachstand.
Hallo Ulrike,
schön, dass sich das mit der Schwerbehinderung geklärt hat - Ihr Mann hat damit die Option, ab Mai 2018 die Altersrente wegen Schwerbehinderung zu beziehen. Hinsichtlich der EM-Rente müssten Sie bitte noch etwas Geduld haben müssen. Gerade die medizinischen Beurteilungen lassen sich leider nicht immer kurzfristig umsetzen, sodass objektiv eher nicht mit einer Entscheidung in der relativ kurzen Zeit seit 07. November zu rechnen war (auch wenn natürlich verständlich ist, dass Sie beide gern schnell Gewissheit hätten).
Hallo Ulrike,
in meinem Fall waren es 5 Wochen für den Verlängerungsantrag R0120 + einen Befundbericht vom Facharzt. Ich finde 3 bis 6 Monate wie W*lfgang geschrieben, einfach zu lange. Einfach im Neuen Jahr ( Anfang Januar) nach dem Sachstand fragen. Sollte die Schwerbehinderung GdB 50 vorliegen, könnte Ihr Mann jetzt schon in die AR wechseln. Die Abschläge von 10,8% bleiben ja bekanntlich für immer.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.
Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt.
Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann.
Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden.
Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen.
Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Dann vergleichen Sie mal die Verwaltungskosten der Rentenversicherungsträger mit denen der von Ihnen genannten Institutionen. Dann verstehen Sie, warum Krankenkassen und insbesondere private Versicherungsunternehmen vermutlich schneller sein können. Was aber statistisch erstmal zu beweisen wäre. Behaupten kann das letztendlich jeder!Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt. Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann. Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden. Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen. Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Hallo, hab da noch eine Frage:
Muß GDB 50 schon vor Beginn der EM Rente anerkannt sein, um als Schwerbehinderter früher in die Altersrente zu wechseln?
Der Bescheid Wegen GDB 50 ist jetzt erst gekommen, und mein Mann bezieht ja schon seit März 2015 seine volle EM Rente,der Verlängerungsantrag ist ,wie schon geschrieben, seit 07.11.2017
gestellt.
Danke!
LG Ulrike
Hallo, hab da noch eine Frage:
Muß GDB 50 schon vor Beginn der EM Rente anerkannt sein, um als Schwerbehinderter früher in die Altersrente zu wechseln?
Der Bescheid Wegen GDB 50 ist jetzt erst gekommen, und mein Mann bezieht ja schon seit März 2015 seine volle EM Rente,der Verlängerungsantrag ist ,wie schon geschrieben, seit 07.11.2017
gestellt.
Danke!
LG Ulrike
Guten Morgen und ganz lieben Dank für die vielen Infos!!!
Gestern Mittag war Post von der VDK im Briefkasten. Der Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Dortmund ist beendet, und bei meinem Mann wurden GDB 50 anerkannt.
Wir werden ,sobald der Verlängerungsbescheid der DRV kommt,mit der VDK überlegen, was wir jetzt machen.Sollte die EM Rente für weitere 3 Jahre gezahlt werden, belassen wir evt. alles so.Andernfalls kann mein Mann immer noch einen Antrag auf Umwandlung in die Altersrente beantragen.
Toll, das man hier seine Fragen loswerden kann!!!
Wenn bis Mitte Januar noch kein Bescheid der DRV da ist, muß mein Mann laut VDK zum Arbeitsamt um ALG 1 für die Überbrückung zu beantragen.
Einen schönen 3.Advent und liebe Grüße,Ulrike
Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt.
Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann.
Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden.
Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen.
Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Also ich finde die Aussage ganz schön unverschämt. Kein Mitarbeiter wird einen Weitergewährungsantrag einfach so liegen lassen. Nicht umsonst werden die Rentner ca. 5 Monate vor Ablauf der Rente angeschrieben. Es sind gerade mal 6 Wochen seit dem Antrag vergangen. Wenn noch Befunde fehlen oder die Ärzte der DRV noch weitere Unterlagen benötigen, kann so ein Antrag nun mal nicht in 3 Wochen erledigt werden! Zumal bis März ja wohl noch genügend Zeit ist. Mir ist schon klar, dass man rechtzeitig wissen möchte, wie es weiter geht. Aber ein bisschen Geduld sollte man schon haben. Und @Ulrike, Ihr Ehemann ist bestimmt nicht der Einzige, der einen Antrag gestellt hat. Sich im Januar schon arbeitslos zu melden, finde ich auch viel zu früh. Mitte Februar ist ausreichend.Warum diese Hektik, wenn noch bis einschl. März die befristete EM-Rente gewährt ist? Man kann auch alles übertreiben! Selbst wenn der Bescheid für die Verlängerung erst im März käme (was ich aber nicht glaube), wäre das formal früh genug. Da sind andere Vorgänge für den RV-Träger sicherlich zeitnaher zu erledigen. Daher erst mal Ruhe bewahren.Nun, hier gibt es einen Interessenkonflikt. Einerseits haben die Antragssteller selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitnah entschieden wird, da quälende Warterei ganz schön nervenbelastend sein kann. Andererseits haben die Behördenmitarbeiter naturbedingt keinen Bock auf Stress und schon gar nicht auf Überstunden. Fakt ist aber nun mal, dass es kaum eine Krankenkasse und kein privates Versicherungsunternehmen wagen würde, ihre Kunden dermaßen lange zappeln zu lassen. Die Konkurrenz wartet nämlich nur darauf!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.