Hallo Lenny,
bei Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen eine Umwandlung in die Regelaltersrente.
Sofern Ihre Frau die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt, könnte sie bereits mit 61 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Sie bzw. Ihre Frau sollte sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden und eine Probeberechnung anfordern.