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Experten-Antwort

Umwandlung EM- Rente in Altersrente für Schwerbehinderte

von Lenny23.07.2018 | 08:38
498 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Meine Frau erhält derzeit die EM Rente unbefristet . Hat ab dieses Jahr einen GDB von 60. geboren 05/ 1958. Laut Rechner könnte Sie ab 06/2019 in die vorgezogene Altersrente für Behinderte wechseln . Frage : Macht das Sinn? Die 10,8 % Abzug hat sie jetzt auch schon. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lenny,

bei Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen eine Umwandlung in die Regelaltersrente.

Sofern Ihre Frau die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllt, könnte sie bereits mit 61 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Sie bzw. Ihre Frau sollte sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden und eine Probeberechnung anfordern.

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4 Antworten

Fortitude oneam 23.07.2018 | 10:01
Hallo, bitte bedenken Sie, dass auch eine unbefristete EMR jederzeit überprüft werden kann. Sollte Ihre Frau einen unbefristeten GDB haben, dann empfiehlt es sich die AR für schwerbehinderte zu beantragen. Die 10,8% Abschläge bleiben bekanntlich für immer. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Modi1969am 23.07.2018 | 10:31
Hallo, Ich würde Ihnen folgende Vorgehensweise vorschlagen: ca. März 2019 in Beratungsstelle vorsprechen und Probeberechnung Umwandlung EM-Rente in Altersrente für Schwerbehinderte zu 06-2019 beim Rententräger anfordern. Sollte sich durch die Umwandlung ein höherer Zahlbetrag ergeben, dann Umwandlung zu 6-2019. Wenn der Zahlbetrag sich nicht erhöht (weniger dürfte es wegen Besitzschutz nicht werden), dann aus steuerlichen Gründen warten bis 66. Hintergrund: wenn Altersrente bezogen wird, wird ein neuer auf Dauer steuerfreier Anteil aus der Rente des Folgejahres ermittelt mit %-Satz der vorherigen Rente. Also bei Umwandlung 2019 aus Kalenderjahresrente 2020 und bei Altersrente ab 2024 aus Kalenderjahresrente 2025. Da die Kalenderjahresrente 2025 höher ist als 2020 (4 weitere Anpassungen...), wäre der auf Dauer steuerfreie Anteil 2025 höher als 2020. Inwieweit 2024 anstelle 2019 aus steuerlicher Sicht effektiv Sinn macht, beantwortet der Steuerberater... Die Sorge, dass die unbefristete EM-Rente in der Zeit von 2019 bis 2024 gefährdet ist, ist m. M. nach eher unbegründet: wie realistisch ist es, dass eine auf Dauer festgestellte EM entzogen werden kann, wenn sich der Gesundheitszustand, der zur Rente führte, nicht verbessert hat? Natürlich gibt es das im Promillebereich angesiedelte "Restrisiko" der Spontanheilung... Der Entzug einer Dauerrente ist faktisch fast unmöglich, da Sie hiergegen natürlich vorgehen können (Anhörung, Widerspruch, Klage etc...). Letztlich entscheiden Sie, ob und ggf. wann Sie die Altersrente beantragen..
Modi1969am 23.07.2018 | 10:34
Ergänzung: obige Ausführungen greifen natürlich nur, wenn die 35 Versicherungsjahre für die Schwerbehindeten-Altersrente vorliegen. Ansonsten bleibt ggf.nur die Umwandlung in Regelaltersrente..
Lennyam 23.07.2018 | 15:50
Vielen Dank für die Antworten , wir lassen das dann mal proberechnen. LG
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