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Experten-Antwort

Umwandlung EM rente in Rente Schwerbehinderung

von Annabel01.02.2022 | 19:00
77 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin seit dem 1.3.2019 in voller unbefristeter EM Rente, bin 62 Jahre alt und habe 45 Beitragsjahre. Ebenfalls zum 1.3.2019 wurde mir die schwerbehinderung mit 50 %, ebenso unbefristet, anerkannt. Ich habe bei der EM Rente 10,5 % Abschläge. Ich erhalte zur Zeit 1.550 Euro brutto. Wenn ich die EM Rente ab 1.1.23 in eine Rente für Schwerbehinderte umwandeln würde, wie wäre dann die Rentenhöhe? Würde ich dann weiter die Abzüge von 10,5 % der EM Rente übernehmen oder die Abzüge der Schwerbehindertenrente? Das wären dann weniger Prozent Abschlag. Könnte die DRV den Antrag ablehnen? Was dürfte ich bei der Umstellung dazu verdienen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annabel,

vor der Umwandlung haben Sie die Möglichkeit eine Probeberechnung zu beantragen. Die Anfrage richten Sie im Rahmen eines formlosen Anschreibens, unter Angabe des gewünschten Rentenbeginns, an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder lassen dies im Rahmen eines Beratungsgesprächs über eine Auskunfts- und Beratungsstelle entsprechend weiterleiten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 01.02.2022 | 20:42
Egal wann die Umwandlung erfolgt dürfte sich am Betrag nichts ändern weil eine Altersrente sich nicht verringern sollte wenn ihr eine EM Rente unmittelbar voranging. Bei einer EM Rente dürfen Sie 6300 € bedenkenlos zuverdienen. Bei einer Altersrente dieses Jahr maximal 46060 €, nächstes Jahr wohl wieder 6300 €.
Annabelam 02.02.2022 | 09:21
Ändert sich also von den Abschlägen her nichts? Verstehe ich das richtig?
Siehe hieram 02.02.2022 | 09:32
Ja. Das verstehen Sie so richtig. Sie sollten das auch nicht mit den Abschlägen 'vergleichen', die bei einer SB-Rente nur auf den ersten Blick 'geringer' zu sein scheinen. Denn in der EM-Rente sind vor allem auch Zurechnungszeiten mit berücksichtigt, die Sie mit 'nur SB-Rente' gar nicht bekommen würden.
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