Hallo Kipo,
auch bei gleichbleibendem Abschlag kann sich die Rentenhöhe ändern, da sich aufgrund des neuen Leistungsfalls Änderungen in der Anrechnung von Zeiten und in der Rentenberechnung ergeben können. Aufgrund des sogenannten Besitzschutzes wird die Altersrente allerdings mindestens in Höhe der bisherigen Rente wegen Erwerbsminderung geleistet.
Wir empfehlen Ihnen sich vor Antragstellung in einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Allerdings ist eine Antragstellung auch ohne vorherige Beratung möglich.
Beim „normalen“ Antrag auf Altersrente handelt es sich um die Regelaltersrente, die Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten können. In Ihrem Fall müssen Sie jedoch Ihr Kreuzchen bei der Altersrente wegen Schwerbehinderung machen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung