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Experten-Antwort

Umwandlung EMR in Altersrente

von Max23.10.2014 | 13:52
1090 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ab wann kann die volle EMR meiner Mutter frühestens auf Antrag in eine Altersrente umgewandelt werden? D.h. VOR der Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Ihr Geburtsjahr ist 1970. Sie hat bisher keine Schwerbehinderung beantragt und demnach auch kein GdB. Sind Abschläge bei der Altersrente hinzunehmen? Sie hat ja schon Abschläge hinzunehmen bei der EMR.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach heutiger Rechtslage kann man mit Jahrgang 1970 ( ohne Schwerbehinderung )

frühestens mit dem 63 Lbj. die Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente

für langjährige Versicherte umwandeln. Ohne vorherigen Rentenbezug wäre bei Jahrgang

1970 dann, ein Abschlag von 14,4% in Kauf zu nehmen.

Wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Altersrente gezahlt,

wird diese mindestens in der Höhe der zuvor gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter geleistet. ( Besitzschutz )

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2 Antworten

Versichertenberateram 23.10.2014 | 15:08
nach heutigem Recht mit 67.aber das sind ja noch Lichtjahre von heute entfernt. Was unser Gesetzgeber bis dahin noch ändert wird Ihnen heute noch keiner sagen können. Warum so eilig, die EMR wird ja wahrscheinlich weiter gezahlt und die Abschläge bleiben auch so bestehen, da ändert sich wohl nichts mehr.
W*lfgangam 23.10.2014 | 18:38
Hallo Max, mit 63 - Altersrente für langjährig Versicherte (über die lange Zurechnungszeit bis 60 werden wahrscheinlich die erforderlichen 35 Versicherungsjahre vorliegen). Abschlag bei dieser Rente 14,4 %, aber der kleinere Abschlag der EMRT (10,8 %) bleibt maßgebend/oder vereinfacht gesagt: es kann nicht weniger werden. Gruß w.
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