Hallo Gunther,
da Ihre EM-Rente unbefristet ist, gilt diese bis zum Erreichen des Regelrentenalters. Dann sind Sie (vermutlich) zwar immer noch erwerbsgemindert, aber über dieses Alter hinaus gibt es dann nur noch die 'Regelaltersrente'.
Wenn Sie in eine mögliche vorgezogene Altersrente (z.B. mit Ihrem GdB) wechseln wollen, würde aber (noch) ein paralleler Rentenanspruch bestehen, nämlich eine vorgezogene Rente und die EM-Rente.
Deshalb werden dann, wenn Sie 'umwandeln' wollen, zwei Berechnungen gemacht und diese miteinander verglichen. Je nach Ergebnis würde nur der höhere Rentenbetrag ausbezahlt (und die Rente dann umbenannt) werden.
Für die vorgezogene Altersrente würde dann tatsächlich die Zurechnungszeit mit Rentenbeginndatum 'gekappt' und die bis dahin bezogene Rente wird zur Anrechnungszeit. Daraus ergeben sich (bis 65+10 und weil keine weiter Beschäftigung neben der EM-Rente) weniger EP und damit ein geringerer Rentenbetrag.
Aufgrund des Besitzschutzes würde aber dann der bis dahin geltende Wert der EM-Rente weiter bezahlt werden (weil dies vermutlich der höhere Wert ist).
'Vermutlich' deshalb, weil die Grundrentenberechnung noch einen Einfluss nehmen kann, was aber ohne Kenntnis weiterer Zahlen nicht mal eben so zu berechnen ist, sondern Sie deshalb dann, wenn Sie wechseln wollen, sich zuvor eine gesonderte Rentenauskunft ('Probeberechnung') bei Ihrer DRV anfordern sollten.
Tatsächlich gibt es aber eigentlich keinen Grund, vorzeitig zu wechseln. Ob Sie nun Rentner sind mit GdB oder mit EM ist doch eigentlich egal, Sie sind halt 'Rentner'.
Und nebenbei erwähnt... wenn Sie die Rentenart wechseln (in welche auch immer), ist es aus steuerlicher Sicht dann eine 'neue' Rente. Und deshalb wird dann der Anteil, der von der Rente als EUR-Betrag nicht zu versteuern ist, noch einmal neu berechnet (der %-Satz des Rentenbeginnjahres ändert sich nicht!). Regelmäßige Rentenanpassungen sind kein Neuberechnungsgrund, aber z.B. die GdB-Rente, dann aber später nicht noch einmal die Regelaltersrente, weil Sie ja keinen Hinzuverdienst mehr haben, der diese noch einmal verändern (und zur Neuberechnung führen) würde. Dies könnte also ein Grund sein, tatsächlich bis zur Regealtersrente zu warten, weil dieser 'Freibetrag', der dann bis zum Ende des Rentenbezuges gilt, wohl höher ist als schon bei der vorgezogenen Rente. Was da für Sie günstiger wäre kann Ihnen jemand ausrechnen, dessen Fachgebiet 'Steuer' ist
(Und natürlich vorbehaltlich irgendwelcher Gesetzesänderungen, die in den nächsten Jahren noch passieren können).
Also eigentlich gibt es keinen Grund zu wechseln, außer die DRV meint plötzlich, nun seien Sie doch nicht mehr EM und will Ihnen diese Rente entziehen (was nicht so ganz einfach ist, aber auch bei einer unbefristeten EM-Rente kann das jederzeit überprüft werden). Aber dann ziehen Sie einfach den 'GdB-Joker' aus dem Ärmel, dafür ist der dann interessant.
Den notwendigen 'Antragskram' können Sie also einfach auf 'später' verschieben.
Alles Gute!