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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsminderungsrente

von Lila27.07.2014 | 08:35
1019 Ansichten
5 Antworten

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Guten Morgen, kann man seine Erwerbsminderungsrente in eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte umwandeln, wenn man mit dem 63 Lebensjahr die 45 Jahre voll hat? Oder bleiben die Abschläge dennoch erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Abschläge würden erhalten bleiben.

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4 Antworten

Anonymam 27.07.2014 | 08:41
Es ist möglich, diese Altersrente zu beantragen. Es besteht ein sogenannter Besitzschutz auf die persönlichen Entgeltpunkte. Das bedeutet, dass die Altersrente mindestens so hoch wird wie die Rente vorher.
Lilaam 27.07.2014 | 08:46
Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte aber wissen, ob die Abschlage, die bei der Erwerbsminderungsrente vorhanden sind, dann wegfallen und mehr raus kommen würde.
Fritzam 27.07.2014 | 09:33
Warum sollte bei einer Umwandlung was wegfallen? Bei der Umwandlung bekommen Sie die gleiche Rente weiter wie bisher.
KSCam 27.07.2014 | 13:26
Es war schon bislang so, dass die Abschläge nicht weggefallen sind, wenn die EM Rente in die AR wechselt, Das hat sich dadurch, dass die AR für besonders langjährig Versicherte nun früher abschlagsfrei ist als bislang, überhaupt nicht geändert. In aller Regel ist es egal, ob die Rente mit 60, 63, 65 oder später statt EM Rente AR heißt.
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