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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Schwerbehindertenrente

von 7golem01.09.2023 | 11:14
307 Ansichten
8 Antworten
Hallo, ich beziehe seit zwei Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Obwohl ich nur noch unter drei Stunden tätig bin habe ich weiterhin Einahmen, die die Hinzuverdienstgrenze überschreiten. Jetzt erfülle ich die Voraussetzungen, um die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können. Kann ich nun beantragen, dass meine volle Erwerbsminderungsrente in die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen umgewandelt wird, oder geht dies erst mit erreichen der Regelaltersgrenze? Viele Grüße, 7golem

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2023 | 11:24

Hallo Golem,

 

Sie können selbstverständlich bereits jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen und damit ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Diese Rente erhalten Sie dann über die Regelaltersgrenze hinaus, eine „Umwandlung“ in eine Regelaltersrente erfolgt nicht mehr. Sie erhalten jedoch bei Erreichen der Regelaltersgrenze Zuschläge aus den Beiträgen Ihrer Beschäftigung, die Sie bis dahin entrichtet haben.

 

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Upsam 01.09.2023 | 11:20
Sie überschreiten wirklich die 17.823,75 Euro Hinzuverdienstgrenze im Jahr?
Warum nicht?am 01.09.2023 | 11:42
Ups schrieb

Sie überschreiten wirklich die 17.823,75 Euro Hinzuverdienstgrenze im Jahr?

Klar ist das möglich. Wer als abhängig Beschäftiger die maximal zulässigen gut 60 Stunden im Monat arbeitet, kommt ab einem Stundenlohn von ungefähr 24,50 Euro über ein Jahresbrutto von über 17.823 Euro. Und z.B. ein Selbständiger oder IT-Freelancer verdient häufig sogar deutlich mehr als 24 Euro pro Stunde.
Gandolfam 01.09.2023 | 11:47
Nicht abschlagsfrei.
Upsam 01.09.2023 | 11:48
Warum nicht? schrieb

Klar ist das möglich.

Wer als abhängig Beschäftiger die maximal zulässigen gut 60 Stunden im Monat arbeitet, kommt ab einem Stundenlohn von ungefähr 24,50 Euro über ein Jahresbrutto von über 17.823 Euro.

Und z.B. ein Selbständiger oder IT-Freelancer verdient häufig sogar deutlich mehr als 24 Euro pro Stunde.

Frage war eher rhetorisch. Auch wenn es schon September ist, viele wissen noch gar nicht das sie seit dem 01.01.23 soviel verdienen dürfen und gehen noch von den alten Werten aus. Und ein zu früher Wechsel in eine andere Rente bringt steuerliche Nachteile.
DRVam 01.09.2023 | 16:43
Glaub ich nicht schrieb

Die Beiträge aus der Beschäftigung werden sich wegen der Zurechnungszeit überhaupt nicht auswirken. Das ist schon mal so gut wie Fakt.

Einfach am Montag dort anrufen, auf die unbefristete Erwerbsminderungsrente hinweisen und schauen, was die so sagen.
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