Hallo Golem,
Sie können selbstverständlich bereits jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen und damit ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Diese Rente erhalten Sie dann über die Regelaltersgrenze hinaus, eine „Umwandlung“ in eine Regelaltersrente erfolgt nicht mehr. Sie erhalten jedoch bei Erreichen der Regelaltersgrenze Zuschläge aus den Beiträgen Ihrer Beschäftigung, die Sie bis dahin entrichtet haben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Sie überschreiten wirklich die 17.823,75 Euro Hinzuverdienstgrenze im Jahr?
Klar ist das möglich.
Wer als abhängig Beschäftiger die maximal zulässigen gut 60 Stunden im Monat arbeitet, kommt ab einem Stundenlohn von ungefähr 24,50 Euro über ein Jahresbrutto von über 17.823 Euro.
Und z.B. ein Selbständiger oder IT-Freelancer verdient häufig sogar deutlich mehr als 24 Euro pro Stunde.
Hallo Golem,
Sie können selbstverständlich bereits jetzt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen und damit ohne Einschränkungen hinzuverdienen. Diese Rente erhalten Sie dann über die Regelaltersgrenze hinaus, eine „Umwandlung“ in eine Regelaltersrente erfolgt nicht mehr. Sie erhalten jedoch bei Erreichen der Regelaltersgrenze Zuschläge aus den Beiträgen Ihrer Beschäftigung, die Sie bis dahin entrichtet haben.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die Beiträge aus der Beschäftigung werden sich wegen der Zurechnungszeit überhaupt nicht auswirken. Das ist schon mal so gut wie Fakt.
Einfach am Montag dort anrufen, auf die unbefristete Erwerbsminderungsrente hinweisen und schauen, was die so sagen.
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