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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsminderungsrente in vorgezogene Schwerbehindertenrente Bestandschutz

von Alex10.10.2024 | 09:32
637 Ansichten
32 Antworten
Wenn ich eine bestehende Erwerbsminderungsrente in eine vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abechlag) umwandeln möchte, garantiert mir doch der Paragraph 88 SGB 6 dass wenn die Folgerente niedriger ist, die Entgeltpunkte aus der vorherigen Rente künftig hergenommen werden. Wie verhält es sich aber mit dem Abschlag darüber steht ja nichts in dem Paragraphen, sondern nur über die Entgeltpunkte. Wären meine Entgeltpunkte aus der Erwerbsminderungsrente höher als die aus der vorgezogenen Schwerbehinderungsrente, so verstehe ich, dass ich diese laut dem Paragraph 88 SGB 6 behalten kann. Werden aber dann trotzdem von diesen Entgeltpunkten der Abschlag für das "vorziehen" der Schwerbehinderungsrente bei der Umwandlung abgezogen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2024 | 13:46

Hallo Alex,

 

Sie haben ja inzwischen bereits viele Informationen erhalten.

 

Gerne können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung zu Ihrem gewünschten Rentenbeginn anfordern.

 

Einen "doppelten Abschlag" gibt es nicht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

31 Antworten

Bam 10.10.2024 | 10:02
Warum nutzen Sie nicht die Suchfunktion? 1 Minute Arbeit für Sie, keine Arbeit für den Experten. Nun muss wieder vom Experten ausgeholt werden und die Frage zum 200. mal beantwortet werden. Selbst mal recherchieren, nicht immer andere für einen arbeiten lassen.
EMam 10.10.2024 | 10:13
Ob Sie die Schwerbehindertenrente mit oder ohne Abschlag nehmen, die Höhe bleibt doch aufgrund des Bestandsschutzes aus der Erwerbsminderungsrente gleich. Wenn Sie das nicht glauben, fordern Sie eben zwei Proberentenberechnungen mit unterschiedlichem Rentenbeginn an. Hier eine Antwort aus den unzähligen Beiträgen zu dem Fragenkomplex. „Ja, Sie können mit 63 Jahren dann in die "Rente für langjährig Versicherte" wechseln (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeit). Sie können aber natürlich auch eine Verlängerung der EM-Rente beantragen und bei entsprechend langer Bewilligung dann erst zur Ihrer Regelaltersgrenze mit 67 Jahren in die Regelaltersrente wechseln (bringt ggf. Steuervorteile, siehe weiter unten). Was Ihre privaten Rentenverträge anbelangt, müssen Sie bei den entsprechenden Unternehmen nachfragen oder deren Versicherungsbedingungen genau studieren. Für den Rentenwechsel in die Altersrente gilt allgemeiner folgendes: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen. Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen. Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen. Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer. Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel. Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.“
Anonymam 10.10.2024 | 10:20
In den meisten Fällen hat man einen Besitzschutz. Ausnahmen können nur passieren, wenn man einen Grundrentenzuschlag bezieht.
Du meine Güteam 10.10.2024 | 10:33
Diese Fragestellung wurde hier bereits zigmal durchgekaut, hin und her und wieder von vorn. Suchfunktion nutzen!
Sebastianam 10.10.2024 | 10:35
Anonym schrieb

In den meisten Fällen hat man einen Besitzschutz. Ausnahmen können nur passieren, wenn man einen Grundrentenzuschlag bezieht.

Alle pers.Rentenpunkte sind besitzgeschützt, die Grundsicherung natürlich nicht. Von daher können differenzen entstehen, wenn die Grundsicherung abgezogen wird und der Rentenempfänger sich dann aufeinmal wundert weil die Rente geringer ist.
Klarer Fallam 10.10.2024 | 10:53
Wenn der Bestandsschutz gilt, dann kommen beim Wechsel von der EM-Rente in jede beliebige Altersrenten-Art KEINERLEI neue Abschläge hinzu. Es bleiben also mindestens alle persönlichen Entgeltpunkte (also auch einschließlich der Zurechnungszeit-EP) aus der EM-Rente für die Altersrente erhalten ohne neue Abschläge. Allgemeiner gilt: Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten. Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher. Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110. Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen. Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges. Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
Klarer Fall (Ergäzung)am 10.10.2024 | 10:56
Klarer Fall schrieb

Wenn der Bestandsschutz gilt, dann kommen beim Wechsel von der EM-Rente in jede beliebige Altersrenten-Art KEINERLEI neue Abschläge hinzu. Es bleiben also mindestens alle persönlichen Entgeltpunkte (also auch einschließlich der Zurechnungszeit-EP) aus der EM-Rente für die Altersrente erhalten ohne neue Abschläge.

Allgemeiner gilt:

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Sehe gerade, dass Benutzer "EM" den urprünglich von mir verfassten Beitrag schon in voller Länge oben reinkopiert hat. Aber das macht ja nicht, doppelt hält besser.
DTHam 10.10.2024 | 11:02
EM schrieb

Ob Sie die Schwerbehindertenrente mit oder ohne Abschlag nehmen, die Höhe bleibt doch aufgrund des Bestandsschutzes aus der Erwerbsminderungsrente gleich. Wenn Sie das nicht glauben, fordern Sie eben zwei Proberentenberechnungen mit unterschiedlichem Rentenbeginn an.

Hier eine Antwort aus den unzähligen Beiträgen zu dem Fragenkomplex.

„Ja, Sie können mit 63 Jahren dann in die "Rente für langjährig Versicherte" wechseln (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeit). Sie können aber natürlich auch eine Verlängerung der EM-Rente beantragen und bei entsprechend langer Bewilligung dann erst zur Ihrer Regelaltersgrenze mit 67 Jahren in die Regelaltersrente wechseln (bringt ggf. Steuervorteile, siehe weiter unten).

Was Ihre privaten Rentenverträge anbelangt, müssen Sie bei den entsprechenden Unternehmen nachfragen oder deren Versicherungsbedingungen genau studieren.

Für den Rentenwechsel in die Altersrente gilt allgemeiner folgendes:

Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.

Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.

Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.

Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.

Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.

Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.

Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.

Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.

Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt.

Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel.

Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm.

Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.“

aber es könnte auch von Vorteil sein eine Erwerbsminderungsrente so bald wie möglich umzuwandeln und nicht bis zur Regelalterstente zu warten, weil man ja nie sicher sein kann ob eine zukünftige Bundesregierung diesen Bestandsschutz aus Kostengründen nicht einfach abschafft. In diesem Fall würde man ja Verluste machen. Oder könnte man dann noch schnell umwandeln wenn so ein Vorhaben einer Regierung bekannt gegeben würde?
Locker bleibenam 10.10.2024 | 11:09
DTH schrieb

aber es könnte auch von Vorteil sein eine Erwerbsminderungsrente so bald wie möglich umzuwandeln und nicht bis zur Regelalterstente zu warten, weil man ja nie sicher sein kann ob eine zukünftige Bundesregierung diesen Bestandsschutz aus Kostengründen nicht einfach abschafft.

In diesem Fall würde man ja Verluste machen.

Oder könnte man dann noch schnell umwandeln wenn so ein Vorhaben einer Regierung bekannt gegeben würde?

Eine Änderung von grundlegenden Parametern wie dem Renteneintrittsalter in der Rentenversicherung wird mit Sicherheit nicht "von jetzt auf gleich" passieren und schon gleich gar nicht rückwirkend. Deswegen sind Ihre Sorgen unbegründet. Außerdem gäbe es, bis solche Planungen tatsächlich in Gesetze gegossen werden, immer eine lange Vorlaufzeit mit vielen Diskussionen, die jeder halbwegs Interessierte mitbekommen würde "aus Funk und Fernsehen", wie es früher so schön geheißen hat. Und einen Altersrenten-Antrag kann man innerhalb eines einzigen Tages stellen und der DRV zukommen lassen (Formular R0110)
Vorsicht!am 10.10.2024 | 12:31
Steuerexperte schrieb

Aus steuerlichen Gründen empfehle ich dringend die Weiterbewilligung bis zum regulären Rentenalter.

Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.
Steuerexperte am 10.10.2024 | 12:41
Vorsicht! schrieb

Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.

Ach ja, und selbst wenn ich kein Steuerexperte wäre, dann ist an der Tatsache, dass man eine Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersrente durchlaufen lassen soll, überhaupt nichts dran, was vorsichtig zu behandeln wäre. Das ist nämlich eher die Regel, anstatt die Ausnahme.
Falsche Baustelleam 10.10.2024 | 14:35
Vicky schrieb

Kann dieser Paaragraph mit dem Bestandschutz überhaupt von einer Regierung so einfach gestrichen werden oder müsste so was erst durch den Bundesrat genehmigt und zugestimmt werden?

Fragen Sie dazu den Gesetzgeber oder Ihren Bundestagsabgeordneten oder suchen Sie sich die entsprechenden Gesetze zusammen. Ist im gefragten Zusammenhang aber auch völlig egal.
Vorsicht!am 10.10.2024 | 14:37
Vorsicht! schrieb

Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.

PS: klar ist jedenfalls , dass ich zumindest null Ahnung von irgendetwas habe, geschweige den vom deutschen Steuerrecht. Drum kann ich halt nur diesen immergleichen Mist schreiben.
Ach wasam 10.10.2024 | 14:39
Vorsicht! schrieb

Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.

Echt? Kennen Sie den User "Steuerexperte" persönlich? Oder labern Sie hier nur dumm rum und lassen Ihre belanglosen Ahnungen und Vermutungen vom Stapel, weil Sie für alles andere schlicht zu blöde sind?
Kommt sehr drauf anam 10.10.2024 | 15:04
Steuerexperte schrieb

Aus steuerlichen Gründen empfehle ich dringend die Weiterbewilligung bis zum regulären Rentenalter.

Und ich empfehle dringend, das im konkreten EInzelfall genauzu prüfen bzw. überschlägig durchzurechen (Prognosen für die zukünftigen Rentenerhöhungen findet man zum Beispiel in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung). Wer insgesamt nur ein relativ niedriges "zu versteuerndes Einkommen" hat (und das sind leider mehr als die Hälfte der Altersrentner), muss überhaupt keine Einkomensteuer zahlen und hat dann durch einen späteren Renteneintritt genau null Euro Steuerersparnis. Es ist auch absehbar, dass in den nächsten Jahren die Rentenerhöhungen eher niedriger ausfallen werden als in den letzten Jahren (siehe Rentenversicherungsberichte) und deswegen der mögliche Steuerspareffekt auch sowieso deutlich niedriger ausfallen wird. Es gibt nämlich auch gute Gründe, möglichst früh in die Altersrente zu wechseln, z.B. wenn ansonsten ein EM-Verlängerungsantrag notwendig würde oder man einfach den psychischen Stress loswerden möchte, dass die EM-REnte jederzeit überprüft und auch aberkannt werden kann. Ich habe das mal an einem sehr konkreten Einzefall überschlagen (mit den Prognosen aus dem Rentenversichurngsbericht), und da fahre ich mit einer um 5 Jahre maximal vorgezogenen SB-Rente (gegenüber der Regelaltersrente) bis zu einem Alter von ca. 78 Jahren sogar steuerlich besser als mit der Regelaltersrente (schlicht, weil ich in diesen 5 Jahren schon ordentlich Steuern spare wegen der Neufestsetzung des Rentenfreibetrages in Euro). Natürlich ist aber jeder Fall sehr individuell, und das hängt auch stark davon ab, ob man die EM-Rente schon viele Jahre bezieht oder nicht.
Steuerexperte am 10.10.2024 | 16:14
Kommt sehr drauf an schrieb

Und ich empfehle dringend, das im konkreten EInzelfall genauzu prüfen bzw. überschlägig durchzurechen (Prognosen für die zukünftigen Rentenerhöhungen findet man zum Beispiel in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung).

Wer insgesamt nur ein relativ niedriges "zu versteuerndes Einkommen" hat (und das sind leider mehr als die Hälfte der Altersrentner), muss überhaupt keine Einkomensteuer zahlen und hat dann durch einen späteren Renteneintritt genau null Euro Steuerersparnis.

Es ist auch absehbar, dass in den nächsten Jahren die Rentenerhöhungen eher niedriger ausfallen werden als in den letzten Jahren (siehe Rentenversicherungsberichte) und deswegen der mögliche Steuerspareffekt auch sowieso deutlich niedriger ausfallen wird.

Es gibt nämlich auch gute Gründe, möglichst früh in die Altersrente zu wechseln, z.B. wenn ansonsten ein EM-Verlängerungsantrag notwendig würde oder man einfach den psychischen Stress loswerden möchte, dass die EM-REnte jederzeit überprüft und auch aberkannt werden kann.

Ich habe das mal an einem sehr konkreten Einzefall überschlagen (mit den Prognosen aus dem Rentenversichurngsbericht), und da fahre ich mit einer um 5 Jahre maximal vorgezogenen SB-Rente (gegenüber der Regelaltersrente) bis zu einem Alter von ca. 78 Jahren sogar steuerlich besser als mit der Regelaltersrente (schlicht, weil ich in diesen 5 Jahren schon ordentlich Steuern spare wegen der Neufestsetzung des Rentenfreibetrages in Euro).

Natürlich ist aber jeder Fall sehr individuell, und das hängt auch stark davon ab, ob man die EM-Rente schon viele Jahre bezieht oder nicht.

Ich meine das natürlich rein rational. Wenn einer psychischen Stress vor Weiterbewilligung hat, dann soll er doch in Gottes Namen in die nächstbeste Rente wechseln. Das könnte er aber auch immer noch tun, wenn die Rentenversicherung tatsächlich Stress macht. Bei Menschen mit steuerpflichtiger Rente oder überhaupt mit Steuerpflicht, lohnt es sich ganz sicher, so lange wie möglich zu warten. Es sei denn, man möchte plötzlich 10 Stunden täglich arbeiten gehen und unbegrenzt zuverdienen. Das ist dann natürlich ein legitimer Grund. Jemand der seit 2022 mit 62 24.000 € Jahresrente hat, hat vielleicht in fünf Jahren schon 3600 € mehr Jahresrente und lebenslang ein höherer Freibetrag von angenommenen 18% = 640 € —> kann bei dem Steuersatz auch schon rund 200 € im Jahr ausmachen. Für den einen lohnt es sich, für den anderen eben nicht. 5 Jahre 0-Runden wird es nicht geben. Und wenn die Rente nur um 1800 € gestiegen ist, hat man immer noch Steuerersparnis.
Steuerexperte am 10.10.2024 | 16:17
Kommt sehr drauf an schrieb

Und ich empfehle dringend, das im konkreten EInzelfall genauzu prüfen bzw. überschlägig durchzurechen (Prognosen für die zukünftigen Rentenerhöhungen findet man zum Beispiel in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung).

Wer insgesamt nur ein relativ niedriges "zu versteuerndes Einkommen" hat (und das sind leider mehr als die Hälfte der Altersrentner), muss überhaupt keine Einkomensteuer zahlen und hat dann durch einen späteren Renteneintritt genau null Euro Steuerersparnis.

Es ist auch absehbar, dass in den nächsten Jahren die Rentenerhöhungen eher niedriger ausfallen werden als in den letzten Jahren (siehe Rentenversicherungsberichte) und deswegen der mögliche Steuerspareffekt auch sowieso deutlich niedriger ausfallen wird.

Es gibt nämlich auch gute Gründe, möglichst früh in die Altersrente zu wechseln, z.B. wenn ansonsten ein EM-Verlängerungsantrag notwendig würde oder man einfach den psychischen Stress loswerden möchte, dass die EM-REnte jederzeit überprüft und auch aberkannt werden kann.

Ich habe das mal an einem sehr konkreten Einzefall überschlagen (mit den Prognosen aus dem Rentenversichurngsbericht), und da fahre ich mit einer um 5 Jahre maximal vorgezogenen SB-Rente (gegenüber der Regelaltersrente) bis zu einem Alter von ca. 78 Jahren sogar steuerlich besser als mit der Regelaltersrente (schlicht, weil ich in diesen 5 Jahren schon ordentlich Steuern spare wegen der Neufestsetzung des Rentenfreibetrages in Euro).

Natürlich ist aber jeder Fall sehr individuell, und das hängt auch stark davon ab, ob man die EM-Rente schon viele Jahre bezieht oder nicht.

Und ja, wenn man schon sehr lange Erwerbsminderungsrentner ist und mit einem kleinen Freibetrag dahindümpelt, kann sich auch ein fünf Jahre vorzeitiger Wechsel steuerlich lohnen. Aber die Menschen werden immer älter und ich gehe von hohen Rentensteigerungen in den nächsten fünf Jahren aus.
DTHam 10.10.2024 | 16:27
Steuerexperte schrieb

Und ja, wenn man schon sehr lange Erwerbsminderungsrentner ist und mit einem kleinen Freibetrag dahindümpelt, kann sich auch ein fünf Jahre vorzeitiger Wechsel steuerlich lohnen. Aber die Menschen werden immer älter und ich gehe von hohen Rentensteigerungen in den nächsten fünf Jahren aus.

Es ist sehr interessant Ihre verschiedenen Meinungen bezogen auf Steuerersparnis oder nicht zu lesen. Aber Sie gehen alle davon aus, dass dieser Bestandschutz auch weiterhin Gültigkeit hat und keine künftige Regierung auf mögliche "dumme" Einsparungsideen kommt.
Trolljägeram 10.10.2024 | 16:52
Vorsicht! schrieb

PS: klar ist jedenfalls , dass ich zumindest null Ahnung von irgendetwas habe, geschweige den vom deutschen Steuerrecht.

Drum kann ich halt nur diesen immergleichen Mist schreiben.

Ah, der Nachäffer mit seinen dummen und lächerlichen Beiträgen unter den Wunschnamen anderer. Du bist doch nur eine bedauernswerte Lachnummer!😂
Na jaam 10.10.2024 | 17:44
DTH schrieb

Es ist sehr interessant Ihre verschiedenen Meinungen bezogen auf Steuerersparnis oder nicht zu lesen.

Aber Sie gehen alle davon aus, dass dieser Bestandschutz auch weiterhin Gültigkeit hat und keine künftige Regierung auf mögliche "dumme" Einsparungsideen kommt.

Dass der Bestandsschutz abgeschafft wird, ist aber unwahrscheinlich. Denn dadurch würde natürlich netto nichts eingespart werden, weil dann ggf. eben mehr Sozialleistungen wie Bürgergeld zu zahlen wären. Dazu haben selbst CDU und FDP, die bei ihren Renten-Plänen ja vor nichts zurückschrecken, noch keine Änderungs- oder Kürzungspläne vorgelegt. Und selbst eine Abschaffung würde ebenfalls nicht "von jetzt auf gleich" kommen.
Der echte Trolljäeram 10.10.2024 | 17:46
Trolljäger schrieb

Ah, der Nachäffer mit seinen dummen und lächerlichen Beiträgen unter den Wunschnamen anderer. Du bist doch nur eine bedauernswerte Lachnummer!😂

Und warum benutzt Du Depp dann immer wieder MEINEN Wunschnamen? Du solltest nicht soviel Lack saufen.
RentenSeppam 10.10.2024 | 19:34
Experte/in schrieb

Hallo Alex,

 

Sie haben ja inzwischen bereits viele Informationen erhalten.

 

Gerne können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung zu Ihrem gewünschten Rentenbeginn anfordern.

 

Einen "doppelten Abschlag" gibt es nicht.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Liebe Experten, bitte empfehlen Sie den Fragenden hier nicht so pauschal beim RV-Träger Probeberechnungen zu beantragen. Das ist jedesmal ein Aufwand, der in der meisten Fällen nix bringt. Die Sachbearbeitung ist oftmals unterbesetzt und ist mit dem jährlich zu berechnenden Grundrentenzuschlag, dem neuen Rentenzuschlag und den normalen Rentenanträgen ausgelastet. Ach ja, eine Rentenanpassung gabs auch noch. Von daher diese Empfehlung bitte restriktiv verwenden. Vielen Dank!!
Kommt sehr drauf anam 10.10.2024 | 22:33
Steuerexperte schrieb

Und ja, wenn man schon sehr lange Erwerbsminderungsrentner ist und mit einem kleinen Freibetrag dahindümpelt, kann sich auch ein fünf Jahre vorzeitiger Wechsel steuerlich lohnen. Aber die Menschen werden immer älter und ich gehe von hohen Rentensteigerungen in den nächsten fünf Jahren aus.

Ja, das kann man so sehen. Aber die Bundesregierung geht im letzten Rentenversicherungsbericht für die nächsten Jahre von nicht mehr so hohen Rentensteigerungen aus: 2025: 3,21% 2026: 3,78% 2027: 3,86% 2028: 2,61% 2029: 2,45% 2030: 0,90% 2031: 2,05% 2032: 2,41 % Natürlich weiß man dann wie immer erst hinterher in 5 bis 10 Jahren (oder noch später), was bei den einzelnen Szenarien wirklich rausgekommen wäre :-) Und wie alt jemand wird, ist (zum Glück) i.d.R. ja auch nicht bekannt.
Rechtssicherheit kostet!am 11.10.2024 | 16:17
Steuerexperte schrieb

Da lag ich doch mit der Schätzung von 15 % für fünf Jahre gar nicht so schlecht

Nenne Dich doch „Steuerschätzer“, denn ein „Steuerexperte“ bist Du ganz sicher nicht. Ich würde mich nicht auf anonyme Steuerratschläge verlassen. Dafür gibt es andere Wege, die dann aber rechtssichere Beratung bieten, allerdings nicht kostenlos zu haben sind.
Trolljägeram 11.10.2024 | 16:21
Der echte Trolljäer schrieb

Und warum benutzt Du Depp dann immer wieder MEINEN Wunschnamen?

Du solltest nicht soviel Lack saufen.

Du kannst ja nicht mal Deinen Wunschnamen fehlerfrei schreiben😂 Was bist Du nur für ein Looser!🙈 Deine vulgäre Wortwahl bestätigt auch Dein starkes geistiges Defizit.
Unsinn!am 11.10.2024 | 16:28
Steuerexperte schrieb

Ach ja, und selbst wenn ich kein Steuerexperte wäre, dann ist an der Tatsache, dass man eine Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersrente durchlaufen lassen soll, überhaupt nichts dran, was vorsichtig zu behandeln wäre. Das ist nämlich eher die Regel, anstatt die Ausnahme.

Ach tatsächlich? Falsch, denn viele Versicherte wollen lieber eine sichere Altersrente statt einer unsicheren Erwerbsminderungsrente. Woher sollen Sie das aber auch als „Steuerexperte“ wissen? Bleiben Sie besser im Hintergrund, anstatt Ihre, in diesem Forum unpassenden Märchen, zu verbreiten. Sie müssen es ja echt nötig haben, sich hier profilieren zu müssen. Läuft wohl in der nicht anonymen Welt wohl nicht so gut?
Trolljägeram 14.10.2024 | 19:56
Trolljäger schrieb

Du kannst ja nicht mal Deinen Wunschnamen fehlerfrei schreiben😂 Was bist Du nur für ein Looser!🙈 Deine vulgäre Wortwahl bestätigt auch Dein starkes geistiges Defizit.

PS: übrigens, ich bin hier im Forum der selbsternannte Rechtschreib-Na.zi. Mehr bringe ich als Totalversager halt nicht auf die Reihe. Traurig, aber wahr.
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