Hallo Alex,
Sie haben ja inzwischen bereits viele Informationen erhalten.
Gerne können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung zu Ihrem gewünschten Rentenbeginn anfordern.
Einen "doppelten Abschlag" gibt es nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
In den meisten Fällen hat man einen Besitzschutz. Ausnahmen können nur passieren, wenn man einen Grundrentenzuschlag bezieht.
Wenn der Bestandsschutz gilt, dann kommen beim Wechsel von der EM-Rente in jede beliebige Altersrenten-Art KEINERLEI neue Abschläge hinzu. Es bleiben also mindestens alle persönlichen Entgeltpunkte (also auch einschließlich der Zurechnungszeit-EP) aus der EM-Rente für die Altersrente erhalten ohne neue Abschläge.
Allgemeiner gilt:
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.
Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.
Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
Ob Sie die Schwerbehindertenrente mit oder ohne Abschlag nehmen, die Höhe bleibt doch aufgrund des Bestandsschutzes aus der Erwerbsminderungsrente gleich. Wenn Sie das nicht glauben, fordern Sie eben zwei Proberentenberechnungen mit unterschiedlichem Rentenbeginn an.
Hier eine Antwort aus den unzähligen Beiträgen zu dem Fragenkomplex.
„Ja, Sie können mit 63 Jahren dann in die "Rente für langjährig Versicherte" wechseln (Voraussetzung: mindestens 35 Jahre Wartezeit). Sie können aber natürlich auch eine Verlängerung der EM-Rente beantragen und bei entsprechend langer Bewilligung dann erst zur Ihrer Regelaltersgrenze mit 67 Jahren in die Regelaltersrente wechseln (bringt ggf. Steuervorteile, siehe weiter unten).
Was Ihre privaten Rentenverträge anbelangt, müssen Sie bei den entsprechenden Unternehmen nachfragen oder deren Versicherungsbedingungen genau studieren.
Für den Rentenwechsel in die Altersrente gilt allgemeiner folgendes:
Wenn man nahtlos oder mit einer maximalen zeitlichen Lücke von 24 Monaten von einer EM-Rente (egal ob volle oder teilweise EM-Rente) in eine beliebige Altersrenten-Art wechseln, gilt der Bestandsschutz §88, SGB 6. Es spielt dabei also keine Rolle, ob man in eine Regelaltersrente, eine "Rente für langjährig Versicherte" oder eine Schwerbehindertenrente (mit GdB mindestens 50) wechselt, auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
Ein Wechsel erst zur persönlichen Regelaltersgrenze erfolgt von Amts wegen, man muss also keinen Antrag stellen. Meist meldet sich die DRV aber trotzdem ein paar Monate vorher.
Bei allen anderen, "früheren" Altersrentenarten, muss man natürlich einen (verkürzten) Rentenantrag stellen mit dem Formular R0110.
Die Altersrente kann bei gültigem Bestandsschutz bezogen auf die persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger sein als die vorhergehende EM-Rente. Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben dabei erhalten, wichtig ist aber, dass neue Abschläge nicht hinzukommen.
Höher ist die Altersrente allerdings allermeisten auch nicht, weil die EM-Rente durch die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit fast immer höher ist, als die Altersrente ohne Zurechnungszeit-Entgeltpunkte, aber mit ein paar selbst erworbenen neuen Entgeltpunkten während des EM-Rentenbezuges.
Die genauen Werte berechnet die Rentenversicherung auf Antrag in Proberechnungen.
Es gibt allerdings kaum einen Grund, diesen Wechsel vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzunehmen.
Außer, man will und kann wieder mehr arbeiten, als bei der entsprechenden EM-Rente erlaubt, oder die EM-Rente ist befristet und man möchte sich den Stress eines Verlängerungsantrages ersparen.
Ein Vorteil eines späten Wechsel ist, dass dann der erst zum Wechseldatum neu in Euro berechnete steuerliche Rentenfreibetrag etwas höher ausfällt und die ggf. zu zahlende Einkommensteuer dann entsprechend etwas geringer.
Bei mehr als der Hälfte der EM- und späteren Altersrentner bringt das aber gar einen Steuervorteil, weil ihr „zu versteuerndes Einkommen“ unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt.
Andererseits kann es in wenigen Fällen, wenn man eine sehr hohe EM-Rente von zum Beispiel über 2.000 Euro monatlich hat und zusätzlich einen hohen Einkommensteuersatz (Grenzsteuersatz), auch zu einer jährlichen Steuerersparnis von 200 Euro oder mehr kommen durch einen möglichst bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze aufgeschobenen Wechsel.
Das kann man für jeden Einzelfall individuell näherungsweise überschlagen, zum Beispiel mit einem gängigen PC-Steuerprogramm.
Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater helfen -natürlich gegen entsprechendes Entgelt- auch sehr gerne.“
aber es könnte auch von Vorteil sein eine Erwerbsminderungsrente so bald wie möglich umzuwandeln und nicht bis zur Regelalterstente zu warten, weil man ja nie sicher sein kann ob eine zukünftige Bundesregierung diesen Bestandsschutz aus Kostengründen nicht einfach abschafft.
In diesem Fall würde man ja Verluste machen.
Oder könnte man dann noch schnell umwandeln wenn so ein Vorhaben einer Regierung bekannt gegeben würde?
aber es könnte auch von Vorteil sein eine Erwerbsminderungsrente so bald wie möglich umzuwandeln und nicht bis zur Regelalterstente zu warten, weil man ja nie sicher sein kann ob eine zukünftige Bundesregierung diesen Bestandsschutz aus Kostengründen nicht einfach abschafft.
In diesem Fall würde man ja Verluste machen.
Oder könnte man dann noch schnell umwandeln wenn so ein Vorhaben einer Regierung bekannt gegeben würde?
Aus steuerlichen Gründen empfehle ich dringend die Weiterbewilligung bis zum regulären Rentenalter.
Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.
Eine Änderung von grundlegenden Parametern wie dem Renteneintrittsalter in der Rentenversicherung wird mit Sicherheit nicht "von jetzt auf gleich" passieren und schon gleich gar nicht rückwirkend.
Deswegen sind Ihre Sorgen unbegründet.
Außerdem gäbe es, bis solche Planungen tatsächlich in Gesetze gegossen werden, immer eine lange Vorlaufzeit mit vielen Diskussionen, die jeder halbwegs Interessierte mitbekommen würde "aus Funk und Fernsehen", wie es früher so schön geheißen hat.
Und einen Altersrenten-Antrag kann man innerhalb eines einzigen Tages stellen und der DRV zukommen lassen (Formular R0110)
Kann dieser Paaragraph mit dem Bestandschutz überhaupt von einer Regierung so einfach gestrichen werden oder müsste so was erst durch den Bundesrat genehmigt und zugestimmt werden?
Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.
Da Sie sich nur Steuerexperte nennen und dies kein Thema dieses Forums ist, sind derartige Hinweise hier im Forum mit Vorsicht zu betrachten.
Aus steuerlichen Gründen empfehle ich dringend die Weiterbewilligung bis zum regulären Rentenalter.
Und ich empfehle dringend, das im konkreten EInzelfall genauzu prüfen bzw. überschlägig durchzurechen (Prognosen für die zukünftigen Rentenerhöhungen findet man zum Beispiel in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung).
Wer insgesamt nur ein relativ niedriges "zu versteuerndes Einkommen" hat (und das sind leider mehr als die Hälfte der Altersrentner), muss überhaupt keine Einkomensteuer zahlen und hat dann durch einen späteren Renteneintritt genau null Euro Steuerersparnis.
Es ist auch absehbar, dass in den nächsten Jahren die Rentenerhöhungen eher niedriger ausfallen werden als in den letzten Jahren (siehe Rentenversicherungsberichte) und deswegen der mögliche Steuerspareffekt auch sowieso deutlich niedriger ausfallen wird.
Es gibt nämlich auch gute Gründe, möglichst früh in die Altersrente zu wechseln, z.B. wenn ansonsten ein EM-Verlängerungsantrag notwendig würde oder man einfach den psychischen Stress loswerden möchte, dass die EM-REnte jederzeit überprüft und auch aberkannt werden kann.
Ich habe das mal an einem sehr konkreten Einzefall überschlagen (mit den Prognosen aus dem Rentenversichurngsbericht), und da fahre ich mit einer um 5 Jahre maximal vorgezogenen SB-Rente (gegenüber der Regelaltersrente) bis zu einem Alter von ca. 78 Jahren sogar steuerlich besser als mit der Regelaltersrente (schlicht, weil ich in diesen 5 Jahren schon ordentlich Steuern spare wegen der Neufestsetzung des Rentenfreibetrages in Euro).
Natürlich ist aber jeder Fall sehr individuell, und das hängt auch stark davon ab, ob man die EM-Rente schon viele Jahre bezieht oder nicht.
Und ich empfehle dringend, das im konkreten EInzelfall genauzu prüfen bzw. überschlägig durchzurechen (Prognosen für die zukünftigen Rentenerhöhungen findet man zum Beispiel in den jährlichen Rentenversicherungsberichten der Bundesregierung).
Wer insgesamt nur ein relativ niedriges "zu versteuerndes Einkommen" hat (und das sind leider mehr als die Hälfte der Altersrentner), muss überhaupt keine Einkomensteuer zahlen und hat dann durch einen späteren Renteneintritt genau null Euro Steuerersparnis.
Es ist auch absehbar, dass in den nächsten Jahren die Rentenerhöhungen eher niedriger ausfallen werden als in den letzten Jahren (siehe Rentenversicherungsberichte) und deswegen der mögliche Steuerspareffekt auch sowieso deutlich niedriger ausfallen wird.
Es gibt nämlich auch gute Gründe, möglichst früh in die Altersrente zu wechseln, z.B. wenn ansonsten ein EM-Verlängerungsantrag notwendig würde oder man einfach den psychischen Stress loswerden möchte, dass die EM-REnte jederzeit überprüft und auch aberkannt werden kann.
Ich habe das mal an einem sehr konkreten Einzefall überschlagen (mit den Prognosen aus dem Rentenversichurngsbericht), und da fahre ich mit einer um 5 Jahre maximal vorgezogenen SB-Rente (gegenüber der Regelaltersrente) bis zu einem Alter von ca. 78 Jahren sogar steuerlich besser als mit der Regelaltersrente (schlicht, weil ich in diesen 5 Jahren schon ordentlich Steuern spare wegen der Neufestsetzung des Rentenfreibetrages in Euro).
Natürlich ist aber jeder Fall sehr individuell, und das hängt auch stark davon ab, ob man die EM-Rente schon viele Jahre bezieht oder nicht.
Und ja, wenn man schon sehr lange Erwerbsminderungsrentner ist und mit einem kleinen Freibetrag dahindümpelt, kann sich auch ein fünf Jahre vorzeitiger Wechsel steuerlich lohnen. Aber die Menschen werden immer älter und ich gehe von hohen Rentensteigerungen in den nächsten fünf Jahren aus.
Es ist sehr interessant Ihre verschiedenen Meinungen bezogen auf Steuerersparnis oder nicht zu lesen.
Aber Sie gehen alle davon aus, dass dieser Bestandschutz auch weiterhin Gültigkeit hat und keine künftige Regierung auf mögliche "dumme" Einsparungsideen kommt.
PS: klar ist jedenfalls , dass ich zumindest null Ahnung von irgendetwas habe, geschweige den vom deutschen Steuerrecht.
Drum kann ich halt nur diesen immergleichen Mist schreiben.
Es ist sehr interessant Ihre verschiedenen Meinungen bezogen auf Steuerersparnis oder nicht zu lesen.
Aber Sie gehen alle davon aus, dass dieser Bestandschutz auch weiterhin Gültigkeit hat und keine künftige Regierung auf mögliche "dumme" Einsparungsideen kommt.
Ah, der Nachäffer mit seinen dummen und lächerlichen Beiträgen unter den Wunschnamen anderer. Du bist doch nur eine bedauernswerte Lachnummer!😂
Hallo Alex,
Sie haben ja inzwischen bereits viele Informationen erhalten.
Gerne können Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung zu Ihrem gewünschten Rentenbeginn anfordern.
Einen "doppelten Abschlag" gibt es nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und ja, wenn man schon sehr lange Erwerbsminderungsrentner ist und mit einem kleinen Freibetrag dahindümpelt, kann sich auch ein fünf Jahre vorzeitiger Wechsel steuerlich lohnen. Aber die Menschen werden immer älter und ich gehe von hohen Rentensteigerungen in den nächsten fünf Jahren aus.
Ja, das kann man so sehen.
Aber die Bundesregierung geht im letzten Rentenversicherungsbericht für die nächsten Jahre von nicht mehr so hohen Rentensteigerungen aus:
2025: 3,21%
2026: 3,78%
2027: 3,86%
2028: 2,61%
2029: 2,45%
2030: 0,90%
2031: 2,05%
2032: 2,41 %
Natürlich weiß man dann wie immer erst hinterher in 5 bis 10 Jahren (oder noch später), was bei den einzelnen Szenarien wirklich rausgekommen wäre :-)
Und wie alt jemand wird, ist (zum Glück) i.d.R. ja auch nicht bekannt.
Da lag ich doch mit der Schätzung von 15 % für fünf Jahre gar nicht so schlecht
Und warum benutzt Du Depp dann immer wieder MEINEN Wunschnamen?
Du solltest nicht soviel Lack saufen.
Ach ja, und selbst wenn ich kein Steuerexperte wäre, dann ist an der Tatsache, dass man eine Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersrente durchlaufen lassen soll, überhaupt nichts dran, was vorsichtig zu behandeln wäre. Das ist nämlich eher die Regel, anstatt die Ausnahme.
Du kannst ja nicht mal Deinen Wunschnamen fehlerfrei schreiben😂 Was bist Du nur für ein Looser!🙈 Deine vulgäre Wortwahl bestätigt auch Dein starkes geistiges Defizit.
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