Hallo Michael N.,
üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus, sind Sie unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und der Höhe Ihres Einkommens nicht mehr erwerbsunfähig.
Bitte lassen Sie sich individuell von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.
Die Schwerbehinderteneigenschaft wird Ihnen nicht aberkannt.