https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Ohne 35 Jahre Wartezeit erst bei Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze.
Aber das macht ja nichts, weil die Altersrente dann genauso hoch sein wird wie die EM-Rente, um nur sehr selten höher.
Hier die Regelaltersgrenzen für die gesetzliche Rente, abhängig vom Geburtsjahr:
1953 65 + 7 Monate
1954 65 + 8 Monate
1955 65 + 9 Monate
1956 65 + 10 Monate
1957 65 + 11 Monate
1958 66
1959 66 + 2 Monate
1960 66 + 4 Monate
1961 66 + 6 Monate
1962 66 + 8 Monate
1963 66 + 10 Monate
ab 1964 67 Jahre
Die "Rente für besonders langjährig Versicherte" (oft noch falsch als "Rente mit 63" bezeichnet) kann man seit dem Jahrgang 1958 nach speziellen 45 rentenrechtlichen Versicherungsjahren immer 2 Jahre vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich.
Auch das Renteneintrittsalter für die "Schwerbehinderten-Rente" (GdB mindestens 50) liegt seit dem Jahrgang 1953 immer 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze. Diese SB-Rente kann man dann auch noch zusätzlich maximal 3 Jahre früher in Anspruch nehmen, dann aber mit entsprechenden Abschlägen (0,3 Prozent pro Monat).
Die "Rente für langjährig Versicherte" (die eigentliche „Rente mit 63“) kann man frühestens mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, dann aber auch mit entsprechenden Abschlägen bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze (0,3 Prozent pro Monat).
Sowohl für die SB-Rente als auch für die "Rente für langjährig Versicherte" muss man 35 rentenrechtliche Versicherungsjahre nachweisen können.