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Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsunfähigkeitsrente in eine Altersrente

von Osram15.04.2024 | 08:37
242 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich bekomme eine Erwerbsunfähigkeitsrente seit ca. 10 Jahren und werde demnächst 63 Jahre alt. Versicherungsjahre ( ohne EU-rente ) unter 20 Jahre. Keine Schwerbehinderung. Zuverdienst als Kleinunternehmer. Ab wann kann ich die vorgezogene Altersrente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Osram,

sofern Sie nur die allgemeine Wartezeit (Mindestversicherungszeit ) von 5 Jahren erfüllt haben, können Sie erst zur Regelaltersgrenze umwandeln. 

Den Rentenbeginnrechner finden Sie hier:

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Eine vorgezogene Altersrente erfordert eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren, wie im Forum schon genannt wurde.

 

Ihr Hinzuverdienst aus der Selbständigkeit (Gewinn) darf bei einer vollen Erwerbsminderungsrente bis zu 18.558,75 EUR im Jahr 2024 betragen. Dabei wird von einer wöchentlichen Arbeitszeit unter 15 Stunden ausgegangen. Für  eine teilweise Erwerbsminderungsrente gelten höhere Grenzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

ThomasRam 15.04.2024 | 08:46
Solange Ihre erreichte Wartezeit (nach Kontenklärung) kleiner ist als 35 Jahre, gar nicht. Ggf. sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Berndam 15.04.2024 | 08:46
Sobald Sie das notwendige Alter (63) und die 35 jährige Wartezeit erfüllen, wann das der Fall ist, kann ich anhand Ihrer Angaben nicht beurteilen, aber insoweit können Sie sich in einer Auskunfts- und Betatungsstelle informieren. Aber die vorzeitige Umwandlung ihrer Rente ist im Grunde genommen nur dann sinnvoll, wenn derzeit Ihre Rente wegen überschreiten der Hinzuverdienstgrenze gekürzt würde.
DRV Rentenbeginn-Rechneram 15.04.2024 | 10:44
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service… Ohne 35 Jahre Wartezeit erst bei Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze. Aber das macht ja nichts, weil die Altersrente dann genauso hoch sein wird wie die EM-Rente, um nur sehr selten höher. Hier die Regelaltersgrenzen für die gesetzliche Rente, abhängig vom Geburtsjahr: 1953 65 + 7 Monate 1954 65 + 8 Monate 1955 65 + 9 Monate 1956 65 + 10 Monate 1957 65 + 11 Monate 1958 66 1959 66 + 2 Monate 1960 66 + 4 Monate 1961 66 + 6 Monate 1962 66 + 8 Monate 1963 66 + 10 Monate ab 1964 67 Jahre Die "Rente für besonders langjährig Versicherte" (oft noch falsch als "Rente mit 63" bezeichnet) kann man seit dem Jahrgang 1958 nach speziellen 45 rentenrechtlichen Versicherungsjahren immer 2 Jahre vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme dieser Rentenart ist nicht möglich. Auch das Renteneintrittsalter für die "Schwerbehinderten-Rente" (GdB mindestens 50) liegt seit dem Jahrgang 1953 immer 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze. Diese SB-Rente kann man dann auch noch zusätzlich maximal 3 Jahre früher in Anspruch nehmen, dann aber mit entsprechenden Abschlägen (0,3 Prozent pro Monat). Die "Rente für langjährig Versicherte" (die eigentliche „Rente mit 63“) kann man frühestens mit 63 Jahren in Anspruch nehmen, dann aber auch mit entsprechenden Abschlägen bis zum Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze (0,3 Prozent pro Monat). Sowohl für die SB-Rente als auch für die "Rente für langjährig Versicherte" muss man 35 rentenrechtliche Versicherungsjahre nachweisen können.
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