Ergänzend zu KSC bzw. W*lfgang :
Fordern Sie die erwähnte Probeberechnung bei Ihren zuständigen Versicherungsträger an. Mit dem Resultat können Sie dann auch in eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort gehen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Hier kann man Ihnen die Auswirkungen der Probeberechnung näher erläutern bzw. den dann eventl. erforderlichen Umwandlungsantrag auch gleich stellen.