Hallo Heike,
bei einem nahtlosen Wechsel von der Erwerbsminderungsrente in eine (vorgezogene) Altersrente besteht ein grundsätzlicher Besitzschutz auf die bisherigen zugrunde gelegten Entgeltpunkte, auch nach Wegfall einer Erwerbsminderungsrente und Beginn der Altersrente innerhalb der 24 Kalendermonate nach dem Wegfall.
Ihr Rententräger erstellt Ihnen gern einer Probeberechnung bei laufendem Rentenbezug (EM) zum gewünschten Rentenbeginn einer vorgezogenen Altersrente; evtl. haben Zuschläge bzw. ein Hinzuverdienst neben dem bisherigen Rentenbezug Einfluss auf die zukünftige Rentenhöhe.
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