Eine Beantwortung Ihrer Frage ist nicht so ohne weiteres machbar, da die Bewilligung einer Altersrente von verschieden Faktoren abhängig ist (vgl. auch Beitrag von Vorsicht).
Allgemein kann man dazu sagen, dass Ihre EU-Rente von Amts wegen in eine Regel(!)-Altersrente umgewandelt wird. Wollen Sie bereits vorher in Rente gehen, müssen Sie dies beantragen. Ob die Voraussetzungen für die entsprechende Altersrente allerdings erfüllt sind ..?? (siehe oben).
Sofern nach Eintritt des Leistungsfalles Ihrer EU-Rente noch rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt wurden, können diese eine spätere (Alters-)Rente erhöhen.
Ich würde in Ihrem Fall so vorgehen: Da Sie zurzeit 55 Jahre alt sind, würde ich noch vier Jahre warten und dann einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren und sich ausführlich beraten lassen.