Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Umwandlung in Altersrente

von Schwerbehinderter16.04.2008 | 12:07
1155 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Am 16.11.2000 50 % schwerbehindert, Jahrgang 1949. Aktuell: Bezug einer vollen Rente wegen Erwerbsminderung mit 10,8 % Abschlag. Ist es richtig, wie im Beitrag von BB vom 14.04.2008 von einem Forumsteilnehmer dargestellt, dass der Rentenabschlag bei einer Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in Altersrente wegen Schwerbehinderung ab 60 auf 0 % gesenkt würde (also abschlagsfrei wäre), würde der Rentenantrag jedoch verpasst und die Altersrente erst ab 61 beantragt werden, dann betrüge der Abschlag 3,6 %?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir haben das Problem im Pfad vom 14.04. nochmal ausführlicher dargestellt. Die dortige Antwort stelle ich hier nochmal rein - ich hoffe, das beantwortet auch Ihre Frage:

"Hallo zusammen,

zunächst ist anzumerken, dass den bisherigen Aussagen zuzustimmen ist.

Allerdings ist die genannte Problematik auch nicht ganz einfach.

Grundsätzlich richten sich die Abschläge bei einer Rente nach dem Zeitraum, indem diese Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Bei den Altersrenten ergibt sich diese vorzeitige Inanspruchnahme als Zeitspanne vom Rentenbeginn bis zu dem Alter, ab dem diese Rente ohne Abschläge beansprucht werden könnte. Bei den Erwerbsminderungsrenten zählt als Zeitraum der vorzeitigen Inanspruchnahme die Zeit vom 60. bis zum 63. Lebensjahr, wenn die Rente vor dem 60. Lebensjahr beginnt. Beginnt die Rente nach dem 60. Lebensjahr gilt auch hier die Zeit vom Rentenbeginn bis zum 63. Lebensjahr als vorzeitige Inanspruchnahme.

Folgen mehrere Renten unmittelbar aufeinander - in der Regel trifft auf eine Erwerbsminderungsrente eine Altersrente -, bleibt grundsätzlich der Zugangsfaktor (Abschlag) der ersten Rente (Erwerbsminderungsrente) erhalten (§ 77 Abs. 3 S. 1 SGB VI). Allerdings erhöht sich der Zugangsfaktor für jeden Kalendermonat, den eine Rente nicht mehr vorzeitig in Anspruch genommen wird, um 0,3%. (§ 77 Abs. 3 S. 3 SGB VI).

Auf das Beispiel bezogen heißt dass:

a) Wechsel der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ab 60. Lebensjahr

Die Altersrente könnte aufgrund der Voraussetzungen ohne Abschlag ab dem 60. Lebensjahr gewährt werden. Bisher wurde die Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag geleistet.

Ab 60. Lebensjahr wird die Erwerbsminderungsrente nicht mehr bezogen (damit auch nicht mehr vorzeitig vor dem 63. Lebensjahr). Der Zugangsfaktor ist daher um 36 KM je 0,3% zu erhöhen - Abschlag entfällt komplett.

b) Wechsel der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ab 61. Lebensjahr

Die Altersrente könnte aufgrund der Voraussetzungen ohne Abschlag ab dem 60. Lebensjahr gewährt werden. Bisher wurde die Erwerbsminderungsrente mit 10,8% Abschlag geleistet.

Ab 61. Lebensjahr wird die Erwerbsminderungsrente nicht mehr bezogen, aber sie wurde im Zeitraum der vorzeitigen Inanspruchnahme vom 60. Lebensjahr bis zum 61. Lebensjahr (12 KM) bezogen. Damit wird im Zeitraum der vorzeitigen Inanspruchnahme (60. Lebensjahr bis 63. Lebensjahr) nur ab dem 61. Lebensjahr eine Rente nicht mehr vorzeitig bezogen. Der Zugangsfaktor ist daher um 24 KM je 0,3% zu erhöhen - Abschlag entfällt teilweise."

1 Antworten

Knut Rassmussenam 16.04.2008 | 12:20
Ja, wenn 35 Versicherungsjahre vorhanden sind und bei Rentenbeginn Schwerbehinderung oder BU/EU vorliegen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026