Hallo Sucher,
bei Bewilligung einer vollen Erwerbsminderung würde ein neuer Leistungsfall eintreten. Für die dann nachfolgende volle Erwerbsminderungsrente erfolgt eine neue Rentenberechnung, d. h. die Entgeltpunkte werden in Abhängigkeit des neuen Rentenbeginns neu ermittelt und somit auch einschließlich der „erweiterten“ Zurechnungszeiten.