Hallo Unklar, den Antworten der Forumsteilnehmer kann ich nichts hinzufügen. Zusammengefasst: Vollrente bis zum Beginn der Regelaltersgrenze, anschl. ggf. die Teilrente von 99,9% bis zum Ende der Pflegetätigkeit. Lassen Sie sich kurz vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze die weiteren Rentensteigerungen durch die Pflegetätigkeit in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung errechnen. Dann können Sie eine Faktenbasierte Entscheidung treffen.