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Experten-Antwort

Umwandlung meiner Rente

von Unklar21.02.2023 | 17:13
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Ich beziehe eine Teil-Erwerbsminderungsrente, habe eine anerkannte Schwerbehinderung von GdB60 und auch die so genannte Wartezeit -35 Jahre- erfüllt. Geboren bis ich im Jan.1959. Für die Pflege meiner Mutter werden Rentenbeiträge von der Pflegekasse entrichtet. Ich möchte zum 1.4.2023 in eine ungekürzte Voll-Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Kann ich diese dann auch noch zum 1.4.2025 (Zeitpunkt der Regelaltersrente) in eine Teilrente von 99 % ändern lassen -sofern ich meine Mutter dann noch Pflege-? Ich habe gelesen, dass die Pflegekasse in derartigen Fällen weiterhin RV-Beiträge entrichtet. Oder ist es sinnvoll schon jetzt eine 99%ige Rente zu beantragen? Vielen Dank für eine kompetente Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Unklar, den Antworten der Forumsteilnehmer kann ich nichts hinzufügen. Zusammengefasst: Vollrente bis zum Beginn der Regelaltersgrenze, anschl. ggf. die Teilrente von 99,9% bis zum Ende der Pflegetätigkeit. Lassen Sie sich kurz vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze die weiteren Rentensteigerungen durch die Pflegetätigkeit in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung errechnen. Dann können Sie eine Faktenbasierte Entscheidung treffen.

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5 Antworten

Klugpuperam 21.02.2023 | 17:24
Neuerdings geht auch eine 99,99%ige Teilrente. Ob man zunächst 100% nimmt und dann später reduziert oder von Beginn an 99,99% nimmt ist halbwegs egal. (Das sind Cent-Beträge an Unterschied.)
KSCam 21.02.2023 | 17:44
Die Pflegebeiträge werden bis zu Ihrem Regelalter, also bis 31.03.25 weiterbezhalt und zwar auch dann wenn Sie AR zu 100% bekommen. Wegen der Pflege ist also die Teilrente (99,99) erst ab Regelalter anzuraten.
Abschlägeam 21.02.2023 | 17:45
Hier vielleicht noch die Medien verfolgen?? Denn die Pflegekasse 'stänkert' schon massiv dagegen an, dass auch bei einer 99,99% Rente sie noch Beiträge bezahlen soll. Aktuell ist dies aber immer noch 'erlaubt'. Da man aber nicht weiß, wie es sich entwickelt, könnte von AnfangAn die 99,99% vielleicht dann später 'Bestandschutz' auslösen... Man weiß es nicht, die Politik ändert ja alle naslang irgendwas... Bei 1.000,00 EUR Rente wären es 10 cent, auf die man verzichtet und zahlt entsprechend auch noch weniger KV/PV Beitrag.
W°lfgangam 21.02.2023 | 19:52
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
...nicht nur die Pflege-, sondern auch die Krankenkassen - wg. nun 99,99 % und weiterem KG-Anspruch bei Weiterbeschäftigung. Dabei ist das Ergebnis (genaue Höhe der Teilrente) für die Pflege-/Krankenkassen doch *scheißegal, ob der Rentenempfänger eine Teilrente von 99,0 99,99 oder 10 % erhält ...die Höhe der Rentenbeiträge/Pflege oder KG-Anspruch ändert sich dadurch nicht um einen Cent. Im Gegenteil, je höher die Teilrente, desto mehr KV/PV-Beiträge aus der Rente fließen doch umgehend in die KV/PV-Kassen zurück! Insofern können die Kassen doch froh sein, wenn nun aus weiteren 0,99 % der Rente abgeschöpft werden können ;-) Mit den Teilrenten/nunmehr auch vorgezogenen Renten ohne Hinzuverdienstgrenzen, hat der Gesetzgeber den KV/PV-Kassen doch zusätzliche Einnahmequellen erschlossen, die früher undenkbar waren!!! 'Dankbarkeit' geht anders ... *g Nebenbei, die Finanzämter (der 'Staat' als Einnahmequelle) stimmen ein leises " Holladihi holladiho" auf die seit 2017 'zusätzlichen' Teilrentenbezieher an, auch wenn aus dem erstmaligen Rentenbeginn der 'günstigere' Steuerfreibetrags-%-satz für alle Zeiten greift - da gibt es kein Gestänkere ;-)) Gruß w.
W°lfgangam 22.02.2023 | 22:22
@Experte ...geben Sie noch 0,09 drauf? Deal?! ;-) Gruß w.
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