Hallo Frau P.,
leider kann ich von hier aus nicht beurteilen, ob die Feststellung des Leistungsfalls (Zeitpunkt des Eintretens der maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit) zutreffend ist oder nicht. Diese Entscheidung trifft letztlich der Sozialmedizinische Dienst unter Berücksichtigung aller für den Einzelfall maßgebenden medizinischen Gesichtspunkte. Soweit Sie diese Entscheidung anzweifeln, können Sie hiergegen natürlich auch Widerspruch einlegen und grundsätzlich auch Akteneinsicht verlangen.
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