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Experten-Antwort

Umwandlung Reha in Rente

von Renata16.10.2014 | 19:55
1079 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, meine KK teilte mir mit, dass mein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Dies würde automatisch vom Rententräger in die Wege geleitet. Muss tatsächlich kein Formantrag meinerseits erfolgen? Hat jemand Erfahrung? Es heisst doch immer: "Keine Rente ohne Antrag." Danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Renata!

Grundsätzlich ist ein formeller Rentenantrag erforderlich. Der Rentenversicherungsträger wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

MfG

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3 Antworten

W*lfgangam 16.10.2014 | 20:40
Hallo Renate, natürlich ist ein Formantrag erforderlich - da sind noch so viele Fragen zu klären, dass das nicht allein aus der 'gescheiterten' Reha-Maßnahme/Antrag abgeleitet werden kann. Warten Sie das entsprechende Schreiben der DRV ab und setzten Sie sich dann mit einer örtlichen Beratungsstelle Ihres Vertrauens in Verbindung. Gruß w. PS: solange noch Krankengeld läuft (und das meist höher als eine EM-Rente ist), schöpfen Sie die Ihnen gesetzten Fristen bis zum Letzten aus, akzeptieren auch einen Antragstermin für die Rente im Januar - bei Feststellung der Rente erfolgt nur eine Erstattung Rente ./. Krankengeld in Höhe der _monatlich_ ermittelten Beträge, ein höheres Krankengeld müssen Sie nicht an die KK zurückzahlen. Gruß w.
Christina Nowakam 16.10.2014 | 21:11
Ja stimmt, DEM schließe ich mich an !!!! Christina Nowak
Renataam 16.10.2014 | 21:06
Danke Wolfgang, auf sie kann man sich hier im Forum immer verlassen ;)
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