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Experten-Antwort

umwandlung rehaantrag

von marion Kopocz19.11.2012 | 20:45
1794 Ansichten
4 Antworten
Shr geehrte Fachleute,ich benötig eine Information.Der Antrag auf EU-Rente wurde bewilligt. Durch ein Telefonat erfuhr ich,dass die Bewilligung auch rückwirkend erfolgen kann,und zwar seit Mitte letzten Jahres.Die befristete Rente ist höher als der bisherige Hartz IV Satz. Welche Folgen hätten eine rückwirkende Berentung? Ändert sich die Höhe? Wird die Dauer der befristeten Rente ( 2 1/2 Jahre) neu berechnet und läuft daher eher aus? Vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.11.2012 | 09:55

Ich stimme den beiden vorherigen Beiträgen zu und empfehle Ihnen, ein Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger zu führen.

Dort werden die bestehenden Möglichkeiten abgeklärt. Je nach sich daraus ergebenden Konsequenzen wird dann von dort aus weitere Schritte eingeleitet.

3 Antworten

Sozialröchler?am 19.11.2012 | 21:40
Nach § 116 Abs. 2 SGB VI gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Antrag auf Rente, wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und – eine Leistung zur Teilhabe mangels Erfolgsaussicht nicht in Betracht kommen kann oder – Leistungen zur Teilhabe zwar bereits durchgeführt worden sind, aber nicht erfolgreich waren, weil sie den Eintritt einer nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung relevanten Leistungsminderung (teilweise oder volle Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit nach § 240 Abs. 2 SGB VI) nicht verhindert haben. Da sich der Leistungsfall nicht ändert, wird auch die Rentenhöhe nicht anders sein. Die Rente beginnt jedoch früher. Bisher vorrangig verpflichtete Leistungsträger haben einen Erstattungsanspruch bis zur Höhe der Rente gegen den Rentenversicherungsträger. Ist die Rente höher als die bisherige Leistung, wird Ihnen der verbleibende Betrag ausgezahlt.
Gabyam 20.11.2012 | 09:26
Hallo, bei mir war es genau wie bei Ihnen. Rentenbeginn sollte der 01.01.2011 sein oder, wenn ich das wünsche, der 01.05.2012 (Datum Rentenantrag). Ich wusste absolut nicht, wie ich mich entscheiden sollte. So habe ich mich bemüht, schnellstmöglich einen Termin beim Rentenberater zu bekommen, weil ich mit dieser Situation überfordert war. Die Rentenberaterin hat mir gesagt, dass die Rentenhöhe nicht unterschiedlich wäre, egal, für welchen Termin ich mich entscheide, da die Rente ohnehin bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet wird. Ebenfalls wäre es unerheblich, was die Dauer der EM-Rente betrifft. Man würde nach dem Datum des Gutachtens gehen, das ich eingereicht habe, nicht, ab wann die Rente beginnt. Ich hoffe, ich erzähle nichts Verkehrtes, aber so hat es mir die Rentenberaterin gesagt. Für mich war entscheidend, den ersten Termin zu wählen, da ich eine Betriebsrente bekomme (rückwirkend). Nur beim ersten Termin wird meine Zusatzrente auch bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Das bedeutet für mich 480,-- €, statt 270,-- €. LG Gaby
Marion Kopoczam 25.11.2012 | 21:59
Herzlichen Dank für die Antworten. Sie haben mir weitergeholfen. Mit freundlichen Grüssen Marion Kopocz
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