Gegenüber Ihrer Anfrage vom 08.06.2015 hat sich nichts verändert. Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten sollen, haben Sie zugleich auch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Sie können nun entweder auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung verzichten, wenn der Verzicht nicht zu Lasten eines anderen Sozialleistungsträgers geht oder den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zurücknehmen, solange die Rente noch nicht bindend bewilligt wurde. Bei Rücknahme des Antrags sollten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie den Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht zurücknehmen wollen.
Beachte: Sie können den Rentenantrag n i c h t ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen, wenn die Krankenkasse Sie zuvor aufgefordert hatte, einen Reha-Antrag zu stellen und es sich bei dem Rentenantrag um den umgedeuteten Reha-Antrag handelt (sogenanntes eingeschränktes Dispositionsrecht).