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Experten-Antwort

Umwandlung Rente

von Ria13.06.2015 | 09:43
1768 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, nochmal zu meiner Frage vor einigen Tagen. Ich war ja schon beim Gutachter. Er hat von voller EU Rente gesprochen. Kann ich bevor der Bescheid erteilt wird an die Sachbearbeiter der RV schreiben, dass ich bei einem positiven Bescheid eine Teilerwerbsrente in Anspruch nehmen möchte?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Gegenüber Ihrer Anfrage vom 08.06.2015 hat sich nichts verändert. Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten sollen, haben Sie zugleich auch einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Sie können nun entweder auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung verzichten, wenn der Verzicht nicht zu Lasten eines anderen Sozialleistungsträgers geht oder den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung zurücknehmen, solange die Rente noch nicht bindend bewilligt wurde. Bei Rücknahme des Antrags sollten Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie den Antrag auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht zurücknehmen wollen.

Beachte: Sie können den Rentenantrag n i c h t ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen, wenn die Krankenkasse Sie zuvor aufgefordert hatte, einen Reha-Antrag zu stellen und es sich bei dem Rentenantrag um den umgedeuteten Reha-Antrag handelt (sogenanntes eingeschränktes Dispositionsrecht).

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4 Antworten

Alexsandraam 13.06.2015 | 11:24
Hallo, schreiben kann man immer alles. Was daraus entsteht kann man aber nicht vorhersehen. Horrorversion: Sie schreiben ich will nur eine Teilrente, also halten Sie sich noch für 3-6 Stunden leistungsfähig. Der Gutachter hat Sie für unter 3 Stunden für leistungsfähig erachtet. Der Sachbearbeiter fragt jetzt im Ärztlichen Dienst nach ob es im Hinblick auf die eigene Einschätzung bei der Stellungnahme verbleibt oder ob sogar mehr als 6 Stunden denkbar sind. Alexsandra
Maxam 13.06.2015 | 12:15
Hallo Ria! Warten Sie doch erst Ihren Rentenbescheid ab! Seien Sie frohe wenn Sie die Rente durchbekommen.....es stellt sich ja dann auch noch die Frage.....ist diese befristet oder unbefristet.....außerdem wer 3-6 h arbeiten kann ....kann das eben vielleicht auch darüber....kommt natürlich auf Ihre Erkrankung an...... MfG Max
Schorscham 13.06.2015 | 15:11
Auch Bezieher einer vollen EM-Rente dürfen nebenher Arbeitseinkommen erzielen. Überschreitet der Hinzuverdienst bestimmte Freigrenzen, wird die Rente nur noch zu drei Vierteln, zur Hälfte, zu einem Viertel oder gar nicht mehr gezahlt. Sollte eine Überprüfung ergeben, dass der Rentenbezieher NICHT auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet, kann die volle Rente in eine teilweise EM-Rente umgewandelt oder sogar ganz entzogen werden. Wenn Sie schon im Vorfeld darauf hinweisen, dass Sie nur teilweise erwerbsgemindert sind, wirft das natürlich gewisse Fragen bezüglich der Fachkompetenz Ihres Gutachters auf, der Sie ja offensichtlich für vollständig erwerbsgemindert hält.
Rentner1956am 14.06.2015 | 06:25
Guten Morgen, Warten sie doch die Antwort der DRV ab. Ein Gutachter wird niemals im Termin aussagen ob sie eine Rente bekommen. Das Darf er auch nicht, diese Entscheidung liegt nicht bei ihm.
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