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Umwandlung stationäre AHB in eine teilstationäre AHB

von Fr. Verzweifelt25.01.2016 | 17:32
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Experten, wir hoffen hier auf Antworten, um weitere Entscheidungen für unsere Zukunft treffen zu können. Mein Partner hatte im September 2015 einen Unfall, der schwerwiegende neurologische Ausfälle zur Folge hatte. Nach der Akutbehandlung folgte eine stationäre, neurologische AHB, in der sich mein Partner noch befindet. Anfangs war die KK Kostenträger, mittlerweile ist die RV Kostenträger der stationären AHB. Im KK erhielten wir die Info vom zuständigen Sozialarbeiter, dass eine stationäre AHB, wenn der körperliche Zustand es erlaubt, jederzeit in eine teilstationäre AHB umwandelbar ist. Mittlerweile ist eine Tagesklinik mit einer teilstationären Therapie unser Ziel, da mein Partner deutliche Fortschritte gemacht hat und im Rollstuhl selbständig mobil ist bzw. im Alltag selbständig ist. Hier muss man anführen, dass u.a. der Gleichgewichtsnerv bei dem Unfall verletzt wurde und mein Partner aus diesem Grunde nicht ohne Aufsicht stehen oder laufen darf, da eine starke Sturzgefahr besteht. Der zuständige Stationsarzt unterstützt unsere Vorstellung nicht mit der Begründung, dass er nicht selbständig stehen bzw. laufen kann. Die Klinik, die bei uns in der Nähe ist, erklärte uns, dass das selbständige Aufsuchen der Anwendungen vorhanden sein muss, was schon seit mehreren Wochen der Fall ist. Also erhofften wir uns Hilfe von der RV, die uns nur wieder an den zuständigen Arzt bzw. Sozialarbeiter verwies und meinte, dass die Klinik, wo wir uns informert haben auch keine Vertragsklinik wäre. Zusätzlich wurde uns von Sozielarbeiter, Stationsarzt und Therapeut erklärt, wenn der Antrag auf Tagesklinik abgelehnt wird, wird mein Partner entlassen und er erhält nur punktuelle Anwendungen zu Hause, obwohl er eine gezielte, professionelle, neurologische Therapie benötigt, damit er weiterhin Fortschritte machhen kann und die Erwerbsfähigkeit erhalten bleibt. Mittlerweile sind wir so verunsichert und verzweifelt, weil wir Angst haben, dass die Tagesklinik abgelehnt wird und er nicht mehr die Therapie erhält, die er benötigt. Gleichzeitig ist mein Partner phasenweise so depressiv (?), weil er nur 3-4 Anwendungen am Tag erhält und die restliche Zeit dahin vegetiert. Also auch für seine Psyche wäre eine Tagesklinik wichtig, damit er weiterhin zielstrebig bleibt. Kann die RV die AHB Umwandlung ablehnen und ihn damit nach Hause schicken, das würde dann bedeuten, dass er solange stationär bleiben muss bis sein Gleichgewicht wieder vorhanden ist. Das kann in 4 Wochen sein, aber auch Wochen später. Wir werden von Einem zum Anderen gereicht, doch niemand sagt uns, ob die stationäre AHB weiter geht, wenn die Tagesklinik abgelehnt wird. Wir danken für Antworten. Mit freundlichen Grüßen

2 Antworten

???am 26.01.2016 | 07:51
Vorhersagen, wie die DRV entscheiden wird, kann hier niemand. Wenn aber 2 Gründe (medizinisch und keine Vertragsklinik) gegen Ihre Wunschklinik sprechen, halte ich persönlich es für unwahrscheinlich, dass Ihr Antrag durchgeht. Warum dann allerdings automatisch die stationäre AHB enden soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das sollten Sie direkt mit Ihrer DRV klären. Wenn Ihr Partner mehr Anwendungen bzw. Beschäftigung benötigt, sollte er das mit seinen Ärzten besprechen. Wenn die Antwort ist, er ist derzeit nicht stärker belastbar, wird das wohl auch in der Tagesklinik nicht anders sein. Es wird dort wohl dann nicht mehr Therapien geben. D.h. er muss normalerweise von morgens bis zum Nachmittag in der Klinik sein und die Zeit absitzen. Die Therapietermine günstig auf den Vormittag legen und danach heimgehen, ist nicht. In seiner freien Zeit hat er allerdings auch keine Rückzugsmöglichkeiten mehr, da ja kein Zimmer für ihn reserviert ist. Er verbringt dann seine Zeit also auf den Gängen und im Aufenthaltsraum. Sie müssen entscheiden, ob dies für Sie bzw. ihn eine attraktive Alternative ist.
Herz1952am 26.01.2016 | 13:51
Jede Reha ist eigentlich "freiwillig" und niemand kann dazu gezwungen werden. Wenn eine Tagesklinik einigermaßen sinnvoll und möglich ist, wird schon der Kostenträger daran interessiert sein, diese im allgemeinen kostengünstigere Alternative zu wählen. Eine stationäre Reha ist im allgemeinen auch eine sog. "Akutmaßnahme". Wie Ihrem Partner am besten und schnellsten geholfen werden kann, ist leider auch von den Erkrankungen abhängig. "Wunder" sollte man nicht erwarten. Wenn der Gleichgewichtsnerv "nur leicht verletzt" ist, kann er sich nach einer gewissen Zeit wieder von alleine erholen. Ich hatte einen bekannten bei dem bei einem Eingriff ein Gesichtsnerv geschädigt wurde. Es hat halt ein halbes Jahr gedauert, bevor er wieder sein Auge schließen konnte. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit Hoffnung wenigstens in dieser Hinsicht geben kann.
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