1. Auch der Antrag auf eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit kann formularmäßig gestellt werden. Hierbei sind Ihnen u.a. die Versicherungsämter und Auskunfts- und Beratungsstellen behilflich.
2. Jeder Versicherter hat ein eigenes Antragsrecht.
3. Bei Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn ab 01.01.2012 wurde das Referenzalter 60./63. Lebensjahr für die Ermittlung des Zugangsfaktors schrittweise angehoben. D.h. die volle Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wäre nicht abschlagsfrei zu zahlen.
4. Sie sollten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragen, damit abgeklärt werden kann, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung vorliegen.