Hallo Pauline,
für den Fall, dass Sie die volle Erwerbsminderungsrente beantragen und diese auch bewilligt wird, dann wird Hinzuverdienst erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem die volle Erwerbsminderungsrente beginnt. Für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2024 konkret 18.558,75 Euro. Bis zu dieser Grenze erfolgt keine Anrechnung auf die volle Erwerbsminderungsrente. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Rente. Auf die Rente wird dann der die Hinzuverdienstgrenze übersteigende Betrag zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.