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Experten-Antwort

Umwandlung TEMR in volle EMR Berechnung Hinzuverdienst

von Pauline29.12.2023 | 07:34
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4 Antworten

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Hallo Expertenforum, folgend Sachlage liegt vor: Ich beziehe eine TEMR unbefristet, Schwerbehinderung 60%. Habe bis 30.09.2023 50% gearbeitet. Mein Gesundheitszustand hat sich verschlechtert und mein AG will mich nicht mehr weiterbeschäftigen. Ich habe eine Aufhebungsvereinbarung unterschrieben, mit einem Jahr bezahlte Freistellung bis 30.09.2024. Angenommen ich beantrage im Januar die Umwandlung der TEMR in EMR und dies würde bewilligt: - wie wird,der Hinzuverdienst berechnet und ab wann? - wird das Jahr pauschal abgerechnet, oder wird es anteilig berechnet (ab Zeitpunkt der Zahlung der Rente)? Für die Rückmeldungen vorab vielen Dank. Gruß Pauline

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauline,

 

für den Fall, dass Sie die volle Erwerbsminderungsrente beantragen und diese auch bewilligt wird, dann wird Hinzuverdienst erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem die volle Erwerbsminderungsrente beginnt. Für eine volle Erwerbsminderungsrente beträgt die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2024 konkret 18.558,75 Euro. Bis zu dieser Grenze erfolgt keine Anrechnung auf  die volle Erwerbsminderungsrente. Wird diese Grenze überschritten, erfolgt eine Anrechnung auf die Rente. Auf die Rente wird dann der die Hinzuverdienstgrenze übersteigende Betrag zu 40 Prozent von der Rente abgezogen. 


 

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3 Antworten

Siriam 29.12.2023 | 08:30
Man macht keinen Aufhebungsvertrag vor allem.wenn man nicht weiß ob die volle Rente bewilligt wird. Möglicherweise können Sie ja auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten gehen. Wäre vielleicht sinnvoll wenn Sie sich da mal umschauen statt auf die volle Rente zu spekulieren
Nicht zu glaubenam 29.12.2023 | 10:02
Wie kann man nur einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne zu wissen, ob man überhaupt eine volle Erwerbsminderungsrente erhält? Sehr naiv und unüberlegt von Ihnen.
Moniam 29.12.2023 | 11:27
Ich habe es auch so gemacht, ich hab mir auch Ende 2023 meine Urlaubsabgeltung und alles für zwei Jahre auszahlen lassen, weil ich vorher lange krank war. Ich bin ab 1. Januar in der Nahtlosigkeit Und bekomme ALG1, weil ich auf ärztlichen Rat gekündigt habe. Der Hinzuverdienst zählt dann ab im Jahr 2024, sollte eine volle Erwerbsminderungsrente in dem Jahr bewilligt werden. Ich weiß es natürlich auch nicht, hoffe allerdings mindestens auf eine Arbeitsmarktrente und wenn nicht, dann bleibe ich mit der Teilrente drei Jahre zu Hause bis ich in die Schwerbehindertenrente wechsele. Hinzuverdienst habe ich in 2024 dann keinen mehr.
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