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Umwandlung volle EU Rente in Altersrente

von Katersam09.09.2008 | 12:39
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5 Antworten

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Ich bin 58 Jahre alt. Auf Grund mehrerer Schlaganfälle (2007/2008) soll ich - nach Besprechung mit den REHA-Ärzten - einen Antrag auf volle EU-Rente stellen. Ich erhalte zur Zeit noch Krankengeld. Gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes (GdB 40 %) habe ich Widerspruch eingelegt. Frage 1: Ist eine Altersrente ab 65 betragsmäßig höher als die volle EU-Rente?? Frage 2: Wird die EU-Rente ab Antragstellung gewährt? Frage 3: Voraussichtliche Bearbeitungszeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

zu Frage 1:

Grundsätzlich ist eine Altersrente mit 65 Jahren höher als eine Erwerbsminderungsrente, die bereits mit 58 Jahren in Anspruch genommen wird.

Abschlag Erwerbsminderungsrente mit 58 Jahren: 10,8%

Abschlag Altersrente mit 65:

Je nach Rentenart, ggf. kein Abschlag z.B.: bei Erfüllung der 45jährigen Wartezeit.

Außerdem gehen wir davon aus, dass bei einem Rentenbeginn mit 65 weitere Beitragsjahre folgen, die die Rentenanwartschaft weiter erhöhen. Bei einer Erwerbsminderungsrente gibt es dagegen nur eine Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres.

zu Frage 2:

Eine Erwerbsminderungsrente wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen (Eintritt der Erwerbsminderung) für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird die Erwerbsminderungsrente von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich zeitlich befristet.

Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

zu Frage 3:

hierzu können wir leider keine Angaben machen

4 Antworten

Schadeam 09.09.2008 | 12:51
1) wenn als EM Rentner keine Beiträge mehr gezahlt werden, wird die Rente mit 65 auch nicht höher werden als die EM Rente. Aber wer kennt schon die Gesetze in 7 Jahren? 2) Das wird in Verwaltungsverfahren geklärt, wann der Rentenbeginn sein wird. Das hängt vom medizinischen Leistungsfall, von der Frage Zeit- oder Dauerrente und vom Antrag ab. Für die rückwirkende Zeit wird es eh mit dem Krankengeld verrechnet. 3) kann 2 oder 6 Monate dauern - wer soll das wissen, was im konkreten Fall noch ungeklärt ist und wie eindeutig der Gesundheitszustand beurteilt wird. PS: für die EM Rente wäre es völlig unerheblich ob die "Schwerbehinderung durchgeht"
Katersamam 09.09.2008 | 16:25
Frage hat sich erledigt. Danke nochmals an User Schade und Experte
Katersamam 09.09.2008 | 16:19
ich hatte mich bei der Frage 1 etwas ungenau ausgedrückt. Die Frage sollte lauten: Wird die EU-Rente, die mit 58 Jahren beantragt - und auch gewährt wird - , mit Umwandlung in die Altersrente betragsmäßig höher?
Schadeam 09.09.2008 | 20:05
nein, siehe Punkt 1 meiner ersten Antwort (ich habe Ihre Frage schon so verstanden wie sie gemeint war)
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