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Umwandlung von EM-Rente in Regelaltersrente

von Sonnenschein31.07.2007 | 18:49
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Ich hätte folgende Frage: Jahrgang 9/1948,weiblich, mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge, seit 9/1992 EM-Rente auf Zeit. Diese musste bisher alle 2 Jahre neu beantragt werden. Jetzt wurde sie genehmigt auf unbestimmte Zeit. Ein Zusatz, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Frauenrente ab 10/2008 in Anspruch genommen werden kann. 1) Muss sie etwas unternehmen, um diese EM-Rente in eine Regelaltersrente umzuwandeln? 2) Wäre bei in Anspruchnahme der Frauenrente mit 60 Jahren ein Abschlag zu erwarten? 3) Oder läuft diese EM-Rente einfach weiter bis zum 63. Lj. (GdB 50% seit 1992), um dann ohne Abschlag die Altersrente für Schwerbehinderte zu bekommen? 4) Wird sich die Höhe der Rente dann ggf. ändern? Würde mich über eine Antwort freuen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

zu1: Die EM- Rente endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Da im Anschluss daran eine Altersrente zu zahlen ist, wird der RV-Träger von Amts wegen dazu auffordern, die für die Bearbeitung wichtigen Angaben zu machen.

zu 2: Wenn eine Altersrente für Frauen vor dem vollendeten 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, sind selbstverständlich auch die entsprechenden Abschläge in Kauf zu nehmen.

zu 3: Die EM- Rente endet mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Wenn die Voraussetzungen für eine Rente für schwerbehinderte Menschen vorliegen, kann diese Rente bei dem vorgegebenen Geburtsmonat mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.

zu 4: Die Höhe der Rente ändert sich gegenüber einer Rente wegen voller Erwerbsminderung maßgeblich nur dann, wenn nach Beginn der Rente noch rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt wurden.

9 Antworten

Ilsiam 31.07.2007 | 19:00
Ich kann nur zu zwei Punkten etwas sagen. Es muss die Regelaltersrente beantragt werden...es erfolgt keine automatische Umstellung Es erfolgen bei der Frauen-Rente für 5 Jahre 18% Abschläge ILSI
KSCam 31.07.2007 | 20:19
1) um die Regelaltersrente geht es erst mit 65, bei Ihnen also erst in 6 Jahren - darum brauchen Sie sich heute keinen Kopf zu zerbrechen. 2)Für die AR für Frauen muss man ab 40 mehr als 10 Jahre pflichtversichert gewesen sein, das waren Sie wohl kaum, wenn Sie seit 15 Jahren EM Rente beziehen. 3+4) Was zerbrechen Sie sich den Kopf wegen der doofen Abschläge? Da Sie seit 15 Jahren berentet sind, haben Sie doch ohnehin schon eine abschlagsfreie Rente (damals gab es die noch nicht!). Und höher wird eine AR wohl nicht, weil der Erwerbsgeminderte seither i.d.R. auch nichts mehr eingezahlt hat. Wenn Sie wissen wollen, wann die Rente Altersrente heißen kann, starten Sie doch die Anfrage bei Ihrem Versicherungsträger. Ein Brief oder eine mail reicht. Und zur etwaigen Rentenhöhe bekommen Sie dann auch eine Antwort. (dazu kann kein Forumsteilnehmer was sagen, weil keiner Ihre Versicherungszeiten kennt. Gruß
Westiam 31.07.2007 | 20:12
Hallo Sonnenschein, ich meine, die Antwort von Ilsi ist falsch. Im Gesetz ist klar geregelt: "Haben Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen, ist anschließend eine Regelaltersrente zu leisten, wenn sie nicht etwas anderes bestimmen." Es m u s s also eine Umstellung von Amts wegen erfolgen. Die Frage, ob Sie vor Erreichen der Regelaltergrenze einen Anspruch auf eine Altersrente haben und es Sinn macht, diese zu beantragen, ist davon abhängig, ob Sie nach dem Eintritt der Erwerbsminderung rentenrechtliche Zeiten zurück gelegt haben. Nur dann würde sich eine Altersrente erhöhen.
Dr. Kohlam 31.07.2007 | 23:03
In unseren aktuellen Gesetzen ist vieles klar geregelt, aber in wie solchen klaren Gesetzen gefolgt wird, siehe EM-Rente betreffs Abschläge, bleibt im Dunkeln !!
lotscheram 01.08.2007 | 14:32
lieber "Experte", da Sonnenschein angegeben hat, dass bereits ab 1992 die EU Rente bezogen wird, zu einer Zeit, wo man für die ersten 48 Monate beruflicher Tätigkeit noch 90% Bundesdurchschnitt berücksichtigt bekam, wenn der eigene Verdienst darunter lag und maximal noch bis 132 Mon. Schule berücksichtigt wurden, Sachverhalte also, von denen ein Rentenzugang heute nur noch träumen kann, ist Ihre Aussage zu Punkt 4. wohl nicht ganz einsichtig. Die Neuberechnung als Altersrente oder auch die wegen Schwerbehinderung bringt erhebliche Minderungen in der Höhe der Entgeltpunkte mitsich. Trotzdem, Sonnenschein, Sie haben Bestandsschutz auf die bisherigen Entgeltpunkte, insoweit passiert mit der Höhe der Rente gar nichts, es bleibt wie es ist. Nur wenn Sie die neue Rente vorzeitig in Anspruch nehmen würden, mindern sich auch die besitzgeschützten bisherigen Punkte. Die Aussage von "Ilsi" ist nicht falsch, da Sie von der Umwandlung in eine Altersrente für Frauen ausgegangen ist, die vorzeitig in Anspruch genommen wird.
Westiam 01.08.2007 | 18:36
Hallo Lotscher, ich will ja nicht kleinlich sein, aber lesen Sie mal genau den Eintrag von Ilsi. Sie spricht eindeutig von der R e g e l altersrente, die zu beantragen sei. MfG
lotscheram 01.08.2007 | 22:04
Ilsi hat zur ersten Fragestellung ausgeführt, dass nach Bezug einer vorangegangenen EU Rente eine Regelaltersrente trotzdem zu beantragen ist, nicht von Amts wegen automatisch gewährt wird, dies ist richtig. Zur 2. Frage hat Ilsi geantwortet, dass man eine Altersrente als Frau bei 5 Jahren früherem Bezug nur mit 18% Minderung erhalten kann, das ist auch richtig. Zu Ihrer Darlegung, dass man mehr Entgeltpunkte erhalten kann, wenn man während EU-Rentenbezug noch gearbeitet hat ist nur unter dem Vorbehalt stimmig, dass sie in so einem Umfang vorgenommen wurde, die in der Bewertung mit Entgeltpunkten zum Zeitpunkt der Wandlung, die durch Anwendung aktuellen Rechts verloren Entgeltpunkte mehr als kompensieren. Im Fall von Sonnenschein reichen eventuell 5 Jahre Tätigkeit mit je 0,5000 Entgeltpunkten nicht aus.
Sonnenscheinam 03.08.2007 | 08:33
Vielen Dank für die Antworten.
ILsiam 03.08.2007 | 10:01
Danke, Lotscher du hast meine Aussage richtig interpretiert. Von selbst ...(also automatisch) läuft auch bei der Umwandlung einer Rente nichts.. Ilsi
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