Hallo Mareike,
leider können wir zu arbeitsrechtlichen Problematiken in diesem Forum keine qualifizierten Auskünfte geben.
Insbesondere auch, da Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifverträge viele Sachverhalte und Gestaltungsmöglichkeiten weiter konkretisieren, damit aber auch die Gestaltungsmöglichkeiten vorgeben oder begrenzen.
Eventuell kann das "Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung zum Altersteilzeitgesetz vom 02.11.2010" (http://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/altersteilzeit/_jcr_content/par/download/file.res/atz_2010.pdf) Ihre Fragestellung ein wenig beantworten (dortige RdNrn. 2.5.3.1. und 2.5.3.2.).