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Experten-Antwort

Umwandlung von Erwerbsminderungsrente in eine BU-rente

von Anita15.01.2016 | 11:40
2484 Ansichten
9 Antworten

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Ich beziehe Erwerbsminderungsrente seit 1999 die vom Teilzeitarbeitsmarkt abhängig ist und habe eine neue Teilzeitbeschäftigung mit 5 Std an 4 Tagen pro Woche im erlernten Beruf aufgenommen. Aufgrund des Fragebogens Nachprüfung der weiteren Rentenberechtigung - Hinzuverdienst möchte die DRV die bestehende Rente in eine Berufsunfähigkeitsrente umwandeln. Welche Auswirkungen hat das für mich? Ich bin nach dem 2.1.61 geboren. Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon jetzt. Gruß Anita

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diese Frage sollten Sie direkt an die Sachbearbeitung richten, die Ihnen das erwähnte "Angebot" gemacht hat.

Wenn die Sachbearbeitung eine Rente umwandeln möchte, kann man Ihnen sicherlich auch sagen, wie hoch die zukünftige Rente sein wird.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ganz egal ob bisher die korrekten Fachbegriffe benutzt wurden, wenden Sie sich ganz einfach an die DRV Sachbearbeitung und erfragen die künftige Rentenhöhe - nur darum scheint es ja wirklich zu gehen. Nach Erhalt der Antwort wissen Sie mit was Sie rechnen können.

Schönes WE

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7 Antworten

Anitaam 15.01.2016 | 12:16
Vielen Dank! Gruß Anita
=//=am 15.01.2016 | 13:20
Vermutlich wird die bisherige Rente in eine teilweise EM-Rente umgewandelt, bestimmt nicht in eine BU-Rente. Die gibt es bei Ihrem Geburtsdatum nicht mehr. Wenn die bisherige EU-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt wurde, besteht auf die volle Rente bei einer tgl. Arbeitszeit von 5 Stunden kein Anspruch mehr darauf, weil der Teilzeitarbeitsmarkt dann nicht mehr verschlossen ist. Sie müssen ca. mit der Hälfte der bisherigen Rentenhöhe rechnen. Den genauen Betrag kann Ihnen aber nur Ihre zuständige DRV sagen.
W*lfgangam 15.01.2016 | 16:14
Hallo Anita, sind Sie sicher, dass Sie schon eine Erwerbsminderungsrente (EM) erhalten (wurde erst 2001 eingeführt) oder noch die alte Erwerbsunfähigkeitsrente (EU)? Bei einem halbschichtigen Leistungsvermögen, könnte die Rente komplett wegfallen/nicht mal Berufsunfähigkeitsrente: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… > Ich bin nach dem 2.1.61 geboren. Hat bei alten EU-Renten keine Bedeutung. Gruß w.
Anitaam 15.01.2016 | 17:20
oh ja, da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Es handelt sich um eine alte EU-Rente. Vielen Dank allen für Ihre Beträge. Gruß Anita
Anitaam 15.01.2016 | 18:42
Vielen Dank, das werde ich nun machen. Ein schönes WE Anita
Anitaam 15.01.2016 | 18:53
Vielen Dank, das werde ich nun machen. Ein schönes WE Anita
W*lfgangam 16.01.2016 | 22:21
...schon bemerkenswert, wie 'lax' Sie mit den präsentierten Daten umgehen/diese bewerten/...dafür fix ab in die nächste Beratungsstelle/'ich' hab von dem BU/EU-Recht vor 2001 null Ahnung' – alle Achtung ;-) Gruß w.
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