Eine Erwerbsminderungsrente wird rechtzeitig vor Erreichen der Regelaltersrente in eine Altersrente vom zuständigen Rentenversicherungsträger umgewandelt. Dabei wird geprüft, ob weitere rentenrechtliche Zeiten zur Anrechnung auf die Altersrente vorliegen. Die Höhe der Altersrente wird in der Regel nicht geringer ausfallen.