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UMZUG

von JACK19.01.2009 | 14:32
1035 Ansichten
6 Antworten
Hallo Experten Seid einiger Zeit bekomme ich volle Frührente. Nun möchte ich in die neuen Bundesländer . Muß ich auf etwas achten ? Bekomme ich das selbe Geld? Über eine Antwort würde ich dankbar sein!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.01.2009 | 13:32

Hallo JACK,

hierbei handelt es sich um das Deutsch-Polnische-Sozialversicherungsabkommen (DPSVA 1975). Soweit Sie keine solchen Zeiten in Ihrem Versicherungsverlauf (wäre dort entsprechend gekennzeichnet) haben, ist dies für Sie ohne Belang.

5 Antworten

wittam 19.01.2009 | 22:31
OHNE ABZÜGE ?
felixam 20.01.2009 | 11:43
Auch ,wenn jemand Erwerbstminderungsrente bezieht ,und will nach Berlin Ost umziehen oder in die neuen Bundesländer, bekommt Rente ohne Abzüge.Oder wird das ganz individuell angerechnet ?
Ham 20.01.2009 | 12:15
Enthält die Rente Zeiten, die nach dem DPSVA 1975 angerechnet wurden,und verlegt der Berechtigte seinen Wohnsitz aus dem Altbundesgebiet in die neuen Bundesländer, sind für einen gewöhnlichen Aufenthalt im Beitrittsgebiet die jeweils geltenden Vorschriften maßgebend. Das bedeutet, dass für DPSVA Zeiten nur Anspruch auf Entgeltpunkte-Ost besteht(Art.2Abs.1 Satz2 ZustG).In diesem Fall wäre die Rente für Bezugszeiten nach dem Umzug neu zu berechnen (§ 48SGB 10 i.v. m. § 100 SGB 6) - aber wie gesagt, nur für diesen Fall.
JACKam 23.01.2009 | 12:59
Könnte man die Antwort von H etwas besser erklären ! Wäre Ihnen sehr dankbar dafür !
JACKam 23.01.2009 | 13:57
Vielen Dank!
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