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Experten-Antwort

Umzug als Rentner

von Eugen Klein30.11.2016 | 08:21
1406 Ansichten
5 Antworten

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Ich werde im Januar umziehen. Wann muss ich als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente die neue Adresse an den Rententräger weitergeben, die Kontoverbindung bleibt bestehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie in den vorherigen Beiträgen bereits erwähnt, müssen Sie bei Inlandsumzügen das Änderungsformular vom Postrentenservice ausfüllen (Umzugsdatum kann man ergänzend angeben). Wenn die DRV Knappschaft-Bahn-See zuständig ist, dann bitte die Sonderzuständigkeit beachten. Das Formular können Sie also bereits jetzt versenden. Probleme kann es eigentlich nur geben, wenn Sie bis zum Anpassungstermin (01.07.) die neue Adresse noch nicht bekannt gegeben haben.

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4 Antworten

senf-dazuam 30.11.2016 | 09:01
Hallo Herr Klein! Dazu gibt es einen Vordruck, siehe http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Dort können Sie auch angeben, ab wann die neue Adresse gilt. Wenn Sie darauf Wert legen, dass die DRV Sie über die Anhebung der Rente oder auch über die Einstellung der EM-Rente informiert, dann melden Sie die Änderung einfach. Auch unter www.rentenservice.com ist die Mitteilung möglich. Die DRV meint dazu "Können Briefe nicht zugestellt und die neue Anschrift nach einem Umzug nicht ermittelt werden, kann die Rente nicht mehr gezahlt werden."
Herr Mülleram 30.11.2016 | 09:10
Ich werde im Januar umziehen. Wann muss ich als Bezieher einer Erwerbsminderungsrente die neue Adresse an den Rententräger weitergeben, die Kontoverbindung bleibt bestehen.
die Adresse ist nicht dem Rententräger sondern -wie im Rentenbescheid aufgeführt- der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin, zu melden. Geben Sie das Umzugsdatum an. Die Adresse wird dann rechtzeitig von dort geändert.
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat übrigens ihren eigenen Zahldienst. Wenn die knappschaftliche (!) Rente von dort kommt gilt eine andere Adresse :-)
Rentenserviceam 30.11.2016 | 09:03
die Adresse ist nicht dem Rententräger sondern -wie im Rentenbescheid aufgeführt- der Deutschen Post AG, Niederlassung Renten Service, 13497 Berlin, zu melden. Geben Sie das Umzugsdatum an. Die Adresse wird dann rechtzeitig von dort geändert.
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